Was ich lange nicht wusste...
Auf dem TÜV Schreiben steht auch drauf, dass man es nicht in die Papiere eintragen lassen, aber dann das TÜV Abnahmeschreiben mitführen muß. Das wissen aber nicht alle Polizisten. Mich haben die Sheriffs mal mit dem Tipo angehalten und haben natürlich mein 30er Lenkrad begutachtet. Ich war damit mal beim TÜV und hatte es abnehmen lassen, es aber nie in die Papiere eintragen lassen. Nach einiger Zeit im Handschuhfach suchen, konnte ich ihnen das TÜV Schreiben zeigen. Die Herren der Rennleitung haben mir eine Auflage gegeben, dass ich es in die Papiere übertragen werden muß und sie bei ihnen vorzeigen.
Kurz darauf war ich beim TÜV und habe meinem Prüfer die Geschichte erzählt. Er hatte angefangen zu lachen und hat mir den Zusatz auf dem TÜV Schreiben gezeigt, dass es nicht zwingend in die Papiere übertragen werden muß. Somit weiß doch die rechte Hand nicht was die linke tut...
Das lustige war, ca. zwei Wochen vor dem oben geschilderten Fall hatte mich die Polizei zwecks Verkehrskontrolle angehalten und ich mußte tatsächlich einen Drogen-Schnelltest machen. Natürlich negativ!
Als sie mich dann das zweite mal angehalten hatten, war einer der Polizisten auch bei der Aktion mit dem Drogentest dabei. Und trotzdem war einer der ersten Fragen: Nehmen sie Drogen? Ich habe ihm dann erklärt, dass sein Kollege mich schon mal angehalten hatte und ich den Test machen mußte. Zudem würde das nicht ganz zu meinem Beruf passen. Er war etwas verdutzt und dann viel ihm das Lenkrad auf...