Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ?

Hier können Lancisti auch über andere Sachen als Lancia reden.
rosso & nero
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ? / aber wirklich>:D<

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Um beim Thema "Knöllchenfalle im Ausland" zu bleiben:

Keine Ahnung, wie's mit der dt. Seite aussieht, aber generell sind mit 1.7. einige bilaterale internationale Abkommen zum "Knöllchanaustausch" in Kraft getreten. D.h., wenn zb im Land A ein Fahrer aus dem Staat B "geblitzt" wird, hat Land A auf die KfZ-Eigner Datei von B Zugriff.

Die Eintreibung der Strafe wird auch in B betrieben.

Tanti saluti,

Chris
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LCV
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ? / aber wirklich>:D<

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Richtig, und der Staat B muss die Strafe nicht an den Staat A überweisen. Man geht wohl davon aus, dass sich das irgendwie ausgleicht. Das erschwert natürlich den Einspruch. Der muss beim Aussteller des Knöllchens erfolgen, wobei da bei einigen Ländern jede Bemühung nutzlos ist und die Sache unnötig verteuert. Der Eintreiber B übernimmt lediglich die Funktion des Eintreibers, wird aber keinerlei Prüfung vornehmen. Deshalb ist es wohl am besten, man vermeidet Knöllchen im Ausland, was mir bisher auch gelungen ist.
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lanciadelta64
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen

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Nun ich fahre seit 8,5 Jahren in Italien ein Auto mit deutschen Nummernschildern und den neuen Kennzeichen und noch nie ist einer der vielen verschiedenen Ordnungshütereinheiten (es gibt viele, wie Carabinieri, Polizia di Stato, Guardia di Finanza, Guardia Forestale, Polizia Municipale etc.), die nicht alle immer zur normalen Fahrzeugkontrolle herangezogen werden, ergo nicht immer auf dem „neusten“ Stand sind bzw. oft nicht wissen, wie gewisse Dinge gehandhabt werden. Ich bin so oft schon angehalten worden, dass ich es nicht mehr zählen kann, aber niemals hat sich ein Ordnungshüter über den fehlenden Bindestrich aufgeregt. Normalerweise darf ich ihnen die deutschen Dokumente erklären, damit sie überhaupt etwas verstehen und mit etwas Charme lässt sich viel Ärger vermeiden.

Aber leider gibt es nicht nur im Ausland „dumme“ Ordnungshüter, sondern auch in Deutschland. Ich durfte jeweils für ein serienmäßiges Sportlenkrad und einem Heckspoiler (auch serienmäßig) nachweisen, dass diese Teile auch wirklich original gewesen wären, weil nicht im Schein eingetragen und einem Freund von mir wurde beinahe sein Integrale beschlagnahmt, weil vieles von den Dingen, die beim Integrale „serienmäßig“ ja nicht gesondert eingetragen waren.

In Italien habe ich umgekehrt immer einen Auszug der italienischen Straßenverkehrsordnung bei mir, in dem es um die Lichteinheiten geht, weil ein paar „Intelligenzbolzen“ dem einen oder anderen einreden wollte, er dürfe die LEDs entweder nicht haben oder sie seien als Tagesfahrlicht nicht ausreichend. Genauso soll es „Genies“ gegeben haben, die nicht begreifen wollten, dass das Kurvenlicht via Nebellampen, also das Aufleuchten der linken und rechten Nebellampen nicht nur erlaubt ist, sondern auch ausdrücklich im Gesetzbuch aufgeführt ist.

Prinzipiell spielt es absolut keine Rolle, ob nun im deutschen Schein ein Bindestrich steht oder nicht, weil die gesamte Kombination auch nicht auf den Kennzeichen hintereinander geschrieben steht. Es gibt zwischen der Buchstabenkombination für Stadt/Kreis und dem Rest eine Lücke, in der die Stempel (HU und Zulassungsstempel) angebracht sind, ergo auch für jeden Ordnungshüter erkennbar. Wie das dann im Schein eingetragen ist, ist dabei völlig uninteressant, weil diese „Lücke“ halt dort mit einem Bindestrich kennbar gemacht wird, was auch selbst einem italienischen Ordnungshüter verständlich sein sollte.

Problematisch wird es, wenn es Sprachprobleme gibt und wenn man dann vielleicht auch noch laut wird, denn italienische Ordnungshüter reagieren deutlich empfindlicher als die in Deutschland. Ein leiser und „netter“ Umgangston ist hierbei hilfreicher als auf sein Recht „pochend“ bevor überhaupt der Polizist wirklich das Strafmaß verbal festgehalten hat, denn manchmal wollen die sich nur wichtig tun und erklären dir, was sie alles tun könnten, aber am Ende eh nicht tun.

Aber das ist etwas, das überall gilt, oder wie soll ein Italiener mit italienischem Kennzeichen verstehen, dass er ohne grüne Plakette trotz Euro5 oder gar 6-Fahrzeug nicht in Zonen mit Plakettenvorschrift nicht hereindarf, während ein anderer mit deutschem Kennzeichen und einer „Schrottkarre“ aber halt mit der Plakette dort fahren darf. Dass dann der mit dem ausländischen Kennzeichen sich diskriminiert fühlt, ist verständlich.

Man sollte – wie auch in der Schweiz – niemals einem den Tipp geben, die Strafe nicht sofort zu zahlen, es sei denn man ist in Italien „gemeldet“, weil dann eine rechtliche Verfolgung für die möglich ist. Normalerweise wird das Auto sofort beschlagnahmt, wenn nicht bar bezahlt wird und eine Zahlung per Kreditkarte ist in Italien nicht möglich.

Natürlich kann man sich auch auf eine Beschlagnahmung einlassen, weil man sich im Recht fühlt, allerdings ist es bekanntlich nicht so einfach, ohne Fahrzeug dann sich an die richtigen Behörden (deutsches Konsulat) zu wenden. Besser ist es – vor allem wenn man sich auf der Durchreise befindet bzw. „mit Kind und Kegel“ unterwegs ist – die Strafe zu zahlen und dann – sofern man die Möglichkeit bzw. Zeit hat – sich direkt ans Konsulat zu wenden und dann in Deutschland sich an die zuständigen Ämter zu wenden.

Zeitungsente? Nun ich würde sagen: „Jein“, denn einerseits sind die Medien gerne darauf aus, alles extrem aufzubauschen und so wird schnell aus einem „Einzelfall“ eine Vielzahl von Fällen, ja „Abzocke“, andererseits würde es mich nicht wundern, wenn ein übereifriger Ordnungshüter, der zu „intelligent“war, die Sachlage zu verstehen, einfach das als „Grund“ angesehen hat, einem eine Strafe reinzuwürgen, erst recht, wenn der Kontrollierte besonders „nett“ reagiert hat.

Aber sicherlich gibt es nun in Italien keine „Anweisung“, Touristen besonders abzuschröpfen. In der Regel sind die Ordnungshüter eher dazu angehalten, weniger „fiskalisch“ zu sein, denn ein verägerter Tourist ist ein verlorener Tourist und dazu reichen die ein paar Touristen nicht aus, um „Staatskassen“ zu füllen. Da ist es dann eher leichter, die eigenen Bürger zu „schröpfen“ ;), weil die keine Chance haben, der Sache auszuweichen. Am Ende könnte auch ein Ordnungshüter, der Vorurteile hat, sich so „gerächt“ haben, aber auch hierbei ist das dann eher eine Ausnahme, denn die Regel.

Wie gesagt, italienische Ordnungshüter mögen es nicht sonderlich, wenn man sie etwas lauter und härter angeht und mehr Ruhe ist nicht selten mehr, aber das gilt auch die die im eigenen Land, im dem Unterschied, dass sie die Verhaltensformen kennen.
Christian Albert
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ? / aber wirklich>:D<

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Vollkommen Richtig !!!!(tu)

LG Christian Albert
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mp
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ? / aber wirklich>:D<

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stimmt nicht ganz. Radarfallenstrafen müssen im Gegensatz zu uns Österreichern die Deutschen nicht bezahlen.
Grund, die Deutschen annerkennen Blitzbilder nur wenn der Fahrer erkennbar ist. Bei uns genügt jedoch die Nummertafel für eine Strafe. Unsere Radarfallen konzentrieren sich zu 90% nur auf das Auto - jedoch nicht wer darin sitzt.
Daran sieht man wieder wie schwachbrüstig diese EU ist. Da fährt ein Raser mit 300Sachen und gefärhdet Andere in einem fremden Land, bestraft wird er jedoch nach den Gesetzen des eigene Landes.
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LCV
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ? / aber wirklich>:D<

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Wo willst Du denn in Österreich 300 km/h fahren? Abgesehen davon bin ich nicht sicher, ob eine deutsche Behörde den Bescheid eines anderen Landes in Frage stellt. Normalerweise gilt das Gesetz des Landes, wo man es bricht. Deshalb kann ja ein Drogendealer in Südostasien hingerichtet werden. Egal, wo der her kommt.

Ich gehe auch mal davon aus, dass die österr. Polizei einen derartigen Temposünder nicht davon kommen lässt, sondern vor Ort verhaftet. Ein Telefon ist immer noch schneller als ein Ferrari und eine Grenze kann man dicht machen. Aber so viel ich gehört habe, werden nur Knöllchen ab 70 Euro weiter gegeben. Darunter lohnt wahrscheinlich der Aufwand nicht.

Wer sich derart über die Gesetze eines Gastlandes hinweg setzt, sollte auch bestraft werden. Ein deutscher Mercedesfahrer wurde z.B. in einem schweizer Tunnel (80 km/h) mit 180 km/h geblitzt. Da wäre ich für Beschlagnahme des Autos (ohne Rückgabe) und mindestens 6 Monate gesiebte Luft.
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mp
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ? / aber wirklich>:D<

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auf der 4 spurigen Süd A2 zwischen Wien und Wiener Neustadt geht das in der Nacht locker -- nicht nur ihr habt breite Autobahnen. http://www.heute.at/news/oesterreich/no ... 654,711495
Und es ist so --- sofern der Lenker nicht ersichtlich ist, also von vorne geblitzt wurde, muss ein Deutscher nichts zahlen weil für die Einhebung des Bußgeldes das dt. Radargestzt gilt...
Für Italiener, Ungarn, Slowaken und Slowenier genügt das einfache Radarfoto auch von hinten.
Der Unterschied zu Deutschland ist, das in Österreich der Fahrzeughalter (Ausser er macht bei einer Strafverfolgung eine Angabe das der Fahrzeuglenker ein anderer war) gestraft wird. In D. jedoch immer der Lenker am Foto sein muss.
Deshalb werden auf Autobahnen die Kameras umgerüstet. Gilt auch für die Sectioncontrol die bisher für Deutsche wirkungslos war .
mp
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ? / aber wirklich>:D<

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Ergänzung zum vor. Post --bis Sept. 2011 waren es ganze 8 Geräte die von vorne Blitzen und eine Lachnummer zugleich
siehe Artikel
http://derstandard.at/1315005821912/Asf ... en-zurueck
HPE HF
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ? / aber wirklich>:D<

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Hallo,

was den Bindestrich angeht, ist es eher ein Sommerloch oder, wie es in dem letzten Satz heißt "... ein Sommerstreich?"

http://www.augsburger-allgemeine.de/bay ... 02456.html

Grüße
Martin
rosso & nero
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Re: Knöllchenfalle bei Auslandsreisen ? / aber wirklich>:D<

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Genau DA bin ich mir nicht mehr sicher, seit die neuen Abkommen in Kraft getreten sind.
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