Standlichter
Posted: 20 Oct 2007, 20:08
Hallo,
ich weiß, das Thema wurde vor einiger Zeit schon (mehrfach) behandelt, ich konnte aber über die Suchfunktion nicht rausbekommen, ob folgende Lösung schon mal praktiziert wurde.
Auch bei meinem 1.8er sind die Standlichter-Birnchen vorne ein Quell der fortwährenden Freude. Lustigerweise fallen die immer dann aus, wenn es draußen kalt und ungemütlich ist und die klammen Finger besonders anfällig für Verletzungen an dem scharfkantigen Blech.
Dafür hab ich leider auch keine Lösung. Der Ausbau der gesamten Scheinwerfer ist an den festkorrodierten Torx-Schrauben gescheitert.
Aber... immerhin hab ich dieses Mal keine 5 oder 8 Euro für ein blödes Birnchen gezahlt (das kosten die original vorgesehenen H6W-Birnchen), sondern lediglich 0,30 Euro. Das sind die Kosten für ein BA9s-Birnchen. Wenn man davon eine der beiden Nasen am Sockel abfeilt, dann passt das auch in die Fassung. Okay, es leuchtet nicht ganz so hell (4W statt 6W und auch kein Halogen), aber im direkten Vergleich fällt es meiner Meinung nach nicht wirklich auf.
Steht über die Zulässigkeit eines anderen Leuchtmittels eigentlich irgendwas in der Straßenverkehrsordnung?
Viele Grüße,
Norbert
ich weiß, das Thema wurde vor einiger Zeit schon (mehrfach) behandelt, ich konnte aber über die Suchfunktion nicht rausbekommen, ob folgende Lösung schon mal praktiziert wurde.
Auch bei meinem 1.8er sind die Standlichter-Birnchen vorne ein Quell der fortwährenden Freude. Lustigerweise fallen die immer dann aus, wenn es draußen kalt und ungemütlich ist und die klammen Finger besonders anfällig für Verletzungen an dem scharfkantigen Blech.
Dafür hab ich leider auch keine Lösung. Der Ausbau der gesamten Scheinwerfer ist an den festkorrodierten Torx-Schrauben gescheitert.
Aber... immerhin hab ich dieses Mal keine 5 oder 8 Euro für ein blödes Birnchen gezahlt (das kosten die original vorgesehenen H6W-Birnchen), sondern lediglich 0,30 Euro. Das sind die Kosten für ein BA9s-Birnchen. Wenn man davon eine der beiden Nasen am Sockel abfeilt, dann passt das auch in die Fassung. Okay, es leuchtet nicht ganz so hell (4W statt 6W und auch kein Halogen), aber im direkten Vergleich fällt es meiner Meinung nach nicht wirklich auf.
Steht über die Zulässigkeit eines anderen Leuchtmittels eigentlich irgendwas in der Straßenverkehrsordnung?
Viele Grüße,
Norbert