Unser "gelber" Diesel und Umweltzonen
Posted: 04 Jul 2014, 09:29
Liebe Thesis-Dieselfreunde,
nachdem nun immer mehr Umweltzonen der Republik nur noch mit grüner Plakette befahrbar sind, habe ich mir ernsthaft Sorgen um meinen Dicken gemacht. Diese Woche hatte ich die Zeit mal zu recherchieren und herumzutelefonieren.
Es besteht die Möglichkeit beim TÜV (DEKRA, GTÜ) eine Sondergenehmigung zu erhalten. Allerdings gibt es dafür einige Einschränkungen:
- Nichtnachrüstbarkeit des KFZ i.S. 35. BlMSchVO
- Zulassung auf den Halter vor 01.01.2008
- Beschränkung auf den Hoheitsbereich der ausstellenden TÜV-Stelle (d.h. TÜV-Angelegenheiten sind wohl länderspezifisch und damit gilt die Bescheinigung wohl nur im entsprechenden Bundesland)
- Die Bescheinigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Für diese Bescheinigung (offensichtlich nicht zeitlich befristet) habe ich 30 Euro gegeben und kann nun zumindest in NRW sorgenfrei in vorher für mich gesperrte Umweltzonen.
Typisch deutsch, daß mal wieder keine einfache und pragmatische Lösung erfunden wurde:
- Um in ganz Deutschland legal fahren zu dürfen müsste ich also nun 16 Bescheinigungen (entsprechend der Anzahl der Bundsländer) à jeweils 30 EUR (= 480 EUR) mit mir führen.
- Warum muss man eine Bescheinigung auslegen, die ggf. sich störend durch Spiegelungen in der Windschutzscheibe bemerkbar macht? Eine Plakette mit einem kleinen Hinweis hätte es ja auch getan.
Ich will mich aber nicht beklagen, da ich nun also wieder halbwegs legal unterwegs sein darf. Und mit meiner "NRW"-Bestätigung werde ich dann auch lustig in Hessen, Thüringen, Bayern und allen anderen Bundesländern herumfahren. Sollte ein eifriger Knöllchenschreiber das anders sehen müssen, würde ich es auf einen interessanten Streit ankommen lassen.
Auf weitere viele sorgenfreie Kilometer mit unserem Thesis
Reiner
nachdem nun immer mehr Umweltzonen der Republik nur noch mit grüner Plakette befahrbar sind, habe ich mir ernsthaft Sorgen um meinen Dicken gemacht. Diese Woche hatte ich die Zeit mal zu recherchieren und herumzutelefonieren.
Es besteht die Möglichkeit beim TÜV (DEKRA, GTÜ) eine Sondergenehmigung zu erhalten. Allerdings gibt es dafür einige Einschränkungen:
- Nichtnachrüstbarkeit des KFZ i.S. 35. BlMSchVO
- Zulassung auf den Halter vor 01.01.2008
- Beschränkung auf den Hoheitsbereich der ausstellenden TÜV-Stelle (d.h. TÜV-Angelegenheiten sind wohl länderspezifisch und damit gilt die Bescheinigung wohl nur im entsprechenden Bundesland)
- Die Bescheinigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Für diese Bescheinigung (offensichtlich nicht zeitlich befristet) habe ich 30 Euro gegeben und kann nun zumindest in NRW sorgenfrei in vorher für mich gesperrte Umweltzonen.
Typisch deutsch, daß mal wieder keine einfache und pragmatische Lösung erfunden wurde:
- Um in ganz Deutschland legal fahren zu dürfen müsste ich also nun 16 Bescheinigungen (entsprechend der Anzahl der Bundsländer) à jeweils 30 EUR (= 480 EUR) mit mir führen.
- Warum muss man eine Bescheinigung auslegen, die ggf. sich störend durch Spiegelungen in der Windschutzscheibe bemerkbar macht? Eine Plakette mit einem kleinen Hinweis hätte es ja auch getan.
Ich will mich aber nicht beklagen, da ich nun also wieder halbwegs legal unterwegs sein darf. Und mit meiner "NRW"-Bestätigung werde ich dann auch lustig in Hessen, Thüringen, Bayern und allen anderen Bundesländern herumfahren. Sollte ein eifriger Knöllchenschreiber das anders sehen müssen, würde ich es auf einen interessanten Streit ankommen lassen.
Auf weitere viele sorgenfreie Kilometer mit unserem Thesis
Reiner