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Frage zu Zul.Besch. Teil II

Posted: 26 Apr 2014, 20:30
by Manu V6
Hallo , ich hab eine Frage zur Zulassungsbescheinigung Teil II

und zwar steht da unter C4c " Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen " !

Kann mir jemand sagen was es damit auf sich hat ? Das ist mir bis jetzt noch nicht aufgefallen.

Hat es damit zu tun das die KFZ-Steuer vom Finanzamt zum Zoll übertragen wurde ?

Liebe Grüße

Manu

Re: Frage zu Zul.Besch. Teil II

Posted: 26 Apr 2014, 20:48
by Quo
Das hat etwas mit Halter, Eigentümer und Besitzer zu tun.
Ist bei Leasingfahrzeugen, was ja zZ sehr modern ist, interessant

Re: Frage zu Zul.Besch. Teil II

Posted: 26 Apr 2014, 21:22
by Manu V6
Danke , aber warum ist es in anderen EU staaten anders ?

In Italien gibt es doch ein Siegel das echtes Eigentum Verbrieft !

Einen logischen Grund gibt es für mich nicht !

Früher hatte die Bank oder Leasing Firma den Brief !

Also kann das nicht stimmen , das muss einen anderen Grund haben !

Gruß

Manu

Re: Frage zu Zul.Besch. Teil II

Posted: 26 Apr 2014, 22:15
by Quo
Ja genau.
Eigentümer = Bank
Halter = Du
Besitzer = der/die das Fahrzeug gerade führt.

Die Bank hat den Brief aus Sicherheitsgründen.

Wie andere Länder das handhaben ist für uns in D irrelevant