Hallo , ich hab eine Frage zur Zulassungsbescheinigung Teil II
und zwar steht da unter C4c " Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen " !
Kann mir jemand sagen was es damit auf sich hat ? Das ist mir bis jetzt noch nicht aufgefallen.
Hat es damit zu tun das die KFZ-Steuer vom Finanzamt zum Zoll übertragen wurde ?
Liebe Grüße
Manu
Frage zu Zul.Besch. Teil II
Re: Frage zu Zul.Besch. Teil II
Das hat etwas mit Halter, Eigentümer und Besitzer zu tun.
Ist bei Leasingfahrzeugen, was ja zZ sehr modern ist, interessant
Ist bei Leasingfahrzeugen, was ja zZ sehr modern ist, interessant
Re: Frage zu Zul.Besch. Teil II
Danke , aber warum ist es in anderen EU staaten anders ?
In Italien gibt es doch ein Siegel das echtes Eigentum Verbrieft !
Einen logischen Grund gibt es für mich nicht !
Früher hatte die Bank oder Leasing Firma den Brief !
Also kann das nicht stimmen , das muss einen anderen Grund haben !
Gruß
Manu
In Italien gibt es doch ein Siegel das echtes Eigentum Verbrieft !
Einen logischen Grund gibt es für mich nicht !
Früher hatte die Bank oder Leasing Firma den Brief !
Also kann das nicht stimmen , das muss einen anderen Grund haben !
Gruß
Manu
Re: Frage zu Zul.Besch. Teil II
Ja genau.
Eigentümer = Bank
Halter = Du
Besitzer = der/die das Fahrzeug gerade führt.
Die Bank hat den Brief aus Sicherheitsgründen.
Wie andere Länder das handhaben ist für uns in D irrelevant
Eigentümer = Bank
Halter = Du
Besitzer = der/die das Fahrzeug gerade führt.
Die Bank hat den Brief aus Sicherheitsgründen.
Wie andere Länder das handhaben ist für uns in D irrelevant