Nun ich fahre seit 8,5 Jahren in Italien ein Auto mit deutschen Nummernschildern und den neuen Kennzeichen und noch nie ist einer der vielen verschiedenen Ordnungshütereinheiten (es gibt viele, wie Carabinieri, Polizia di Stato, Guardia di Finanza, Guardia Forestale, Polizia Municipale etc.), die nicht alle immer zur normalen Fahrzeugkontrolle herangezogen werden, ergo nicht immer auf dem „neusten“ Stand sind bzw. oft nicht wissen, wie gewisse Dinge gehandhabt werden. Ich bin so oft schon angehalten worden, dass ich es nicht mehr zählen kann, aber niemals hat sich ein Ordnungshüter über den fehlenden Bindestrich aufgeregt. Normalerweise darf ich ihnen die deutschen Dokumente erklären, damit sie überhaupt etwas verstehen und mit etwas Charme lässt sich viel Ärger vermeiden.
Aber leider gibt es nicht nur im Ausland „dumme“ Ordnungshüter, sondern auch in Deutschland. Ich durfte jeweils für ein serienmäßiges Sportlenkrad und einem Heckspoiler (auch serienmäßig) nachweisen, dass diese Teile auch wirklich original gewesen wären, weil nicht im Schein eingetragen und einem Freund von mir wurde beinahe sein Integrale beschlagnahmt, weil vieles von den Dingen, die beim Integrale „serienmäßig“ ja nicht gesondert eingetragen waren.
In Italien habe ich umgekehrt immer einen Auszug der italienischen Straßenverkehrsordnung bei mir, in dem es um die Lichteinheiten geht, weil ein paar „Intelligenzbolzen“ dem einen oder anderen einreden wollte, er dürfe die LEDs entweder nicht haben oder sie seien als Tagesfahrlicht nicht ausreichend. Genauso soll es „Genies“ gegeben haben, die nicht begreifen wollten, dass das Kurvenlicht via Nebellampen, also das Aufleuchten der linken und rechten Nebellampen nicht nur erlaubt ist, sondern auch ausdrücklich im Gesetzbuch aufgeführt ist.
Prinzipiell spielt es absolut keine Rolle, ob nun im deutschen Schein ein Bindestrich steht oder nicht, weil die gesamte Kombination auch nicht auf den Kennzeichen hintereinander geschrieben steht. Es gibt zwischen der Buchstabenkombination für Stadt/Kreis und dem Rest eine Lücke, in der die Stempel (HU und Zulassungsstempel) angebracht sind, ergo auch für jeden Ordnungshüter erkennbar. Wie das dann im Schein eingetragen ist, ist dabei völlig uninteressant, weil diese „Lücke“ halt dort mit einem Bindestrich kennbar gemacht wird, was auch selbst einem italienischen Ordnungshüter verständlich sein sollte.
Problematisch wird es, wenn es Sprachprobleme gibt und wenn man dann vielleicht auch noch laut wird, denn italienische Ordnungshüter reagieren deutlich empfindlicher als die in Deutschland. Ein leiser und „netter“ Umgangston ist hierbei hilfreicher als auf sein Recht „pochend“ bevor überhaupt der Polizist wirklich das Strafmaß verbal festgehalten hat, denn manchmal wollen die sich nur wichtig tun und erklären dir, was sie alles tun könnten, aber am Ende eh nicht tun.
Aber das ist etwas, das überall gilt, oder wie soll ein Italiener mit italienischem Kennzeichen verstehen, dass er ohne grüne Plakette trotz Euro5 oder gar 6-Fahrzeug nicht in Zonen mit Plakettenvorschrift nicht hereindarf, während ein anderer mit deutschem Kennzeichen und einer „Schrottkarre“ aber halt mit der Plakette dort fahren darf. Dass dann der mit dem ausländischen Kennzeichen sich diskriminiert fühlt, ist verständlich.
Man sollte – wie auch in der Schweiz – niemals einem den Tipp geben, die Strafe nicht sofort zu zahlen, es sei denn man ist in Italien „gemeldet“, weil dann eine rechtliche Verfolgung für die möglich ist. Normalerweise wird das Auto sofort beschlagnahmt, wenn nicht bar bezahlt wird und eine Zahlung per Kreditkarte ist in Italien nicht möglich.
Natürlich kann man sich auch auf eine Beschlagnahmung einlassen, weil man sich im Recht fühlt, allerdings ist es bekanntlich nicht so einfach, ohne Fahrzeug dann sich an die richtigen Behörden (deutsches Konsulat) zu wenden. Besser ist es – vor allem wenn man sich auf der Durchreise befindet bzw. „mit Kind und Kegel“ unterwegs ist – die Strafe zu zahlen und dann – sofern man die Möglichkeit bzw. Zeit hat – sich direkt ans Konsulat zu wenden und dann in Deutschland sich an die zuständigen Ämter zu wenden.
Zeitungsente? Nun ich würde sagen: „Jein“, denn einerseits sind die Medien gerne darauf aus, alles extrem aufzubauschen und so wird schnell aus einem „Einzelfall“ eine Vielzahl von Fällen, ja „Abzocke“, andererseits würde es mich nicht wundern, wenn ein übereifriger Ordnungshüter, der zu „intelligent“war, die Sachlage zu verstehen, einfach das als „Grund“ angesehen hat, einem eine Strafe reinzuwürgen, erst recht, wenn der Kontrollierte besonders „nett“ reagiert hat.
Aber sicherlich gibt es nun in Italien keine „Anweisung“, Touristen besonders abzuschröpfen. In der Regel sind die Ordnungshüter eher dazu angehalten, weniger „fiskalisch“ zu sein, denn ein verägerter Tourist ist ein verlorener Tourist und dazu reichen die ein paar Touristen nicht aus, um „Staatskassen“ zu füllen. Da ist es dann eher leichter, die eigenen Bürger zu „schröpfen“

, weil die keine Chance haben, der Sache auszuweichen. Am Ende könnte auch ein Ordnungshüter, der Vorurteile hat, sich so „gerächt“ haben, aber auch hierbei ist das dann eher eine Ausnahme, denn die Regel.
Wie gesagt, italienische Ordnungshüter mögen es nicht sonderlich, wenn man sie etwas lauter und härter angeht und mehr Ruhe ist nicht selten mehr, aber das gilt auch die die im eigenen Land, im dem Unterschied, dass sie die Verhaltensformen kennen.