Fahrzeugimport aus der Schweiz

lanciadelta64
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

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Ob das nur die "bösen" Bulgaren machen, oder nicht auch Deutsche, Italiener oder Griechen?

Ich fahre als Italiener in Italien mit deutschem Kennzeichen und sehr viele Deutsche, die hier leben, fahren auch mit deutschen Kennzeichen herum, genauso tun es Griechen, Rumänen oder woher auch immer.

Ob da die Preußen immer so korrekt sind oder nicht vielleicht doch nicht so schnell schießen? Manchmal braucht man nicht so weit ins Ausland schauen, denn nicht selten ist es viel näher als der eine oder andere vermutet und oft tragen diese Leute auch noch den gleichen Pass wie man selbst....
Suche
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

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Das kann doch jeder so machen wie er es für sinnvoll hält - im Rahmen der Gesetze und solange er nicht jemand anderen einen Schaden zufügt. Und das ist der Knackpunkt.

Wieso hat dein Auto ne deutsche Zulassung, wenn Du Italiener mit Wohnsitz in Italien bist?
Verstehe ich nicht, erklär mal bitte. Als Preuße denke ich da wahrscheinlich zu eindimensional ...

Grüße von
Martin
Professore kC
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

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Hallo Kollegen,

was ihr mir hier alles unterstellt...

Das mit dem nicht verzollen war in erster Linie wirklich wegen ausschlachten gemeint, weil es in der Schweiz viele sehr günstige Kappas gibt, die als Teileträger nicht schlecht und als solche verwandt sicher einiges mehr wert sind.

Mit ,,unauffällig verhalten'' meinte ich hauptsächlich das Fahrzeug nicht in Deutschland zuzulassen und sich auch keine deutschen Papiere dafür zu besorgen.

Man könnte natürlich auch ein Auto aus der Schweiz dort auf einen Bekannten zulassen anstatt es zu importieren. Habe ich auch schonmal drüber nachgedacht. Ob das finanziell Sinn macht weiß ich nicht, sieht mit den schweizer Kennzeichen aber bestimmt schön aus und das Auto ist mehr Wert, weil die Originalpapiere dann erhalten bleiben.

Martin, wieso sollte man die schweizer Kennzeichen nicht kriegen? Wäre natürlich der ultimative Hammer sich die ,,unter dem Tisch'' rausgeben zu lassen und dann ein nicht zugelassenes Auto mit schweizer Kennzeichen zu fahren.

Frank, wegen dem blauen kC melde ich mich nochmal.

Pelle, mach bitte mal ein Bild von deinem Wohnzimmer, ich möchte unbedingt sehen wie du da einen Kappa hereinbekommst.


Viele Grüße, Felix
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LCV
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

Unread post by LCV »

Schweizer Kennzeichen sind auf die Person gemeldet und nicht auf das Auto. Wenn Du in der Schweiz das Auto wechselst, behältst Du das Kennzeichen. Auch sind ja Wechselkennzeichen möglich, weshalb die Kennzeichenhalter mit diesem Federmechanismus üblich sind.

Import zwecks Ausschlachten geht sicher auch ohne Formalitäten. Die Grenze ist ja kaum noch besetzt.

Gruß Frank
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Professore kC
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

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Hallo Frank,

ist ja interessant. Woher weißt du das? Das heißt in der Schweiz muss man ein Auto gar nicht zulassen und es erhält damit auch keinen Besitzereintrag?

Das mit den Wechselkennzeichen ist mir bekannt. Von einem Federmechanismus habe ich noch nie etwas gehört.


Viele Grüße, Felix
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LCV
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

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Hallo Felix,

ich wohne nicht weit weg von der Schweizer Grenze.

Das Auto muss natürlich zugelassen werden, auch MFK (TÜV) haben und versichert sein. Aber das Kennzeichen bleibt beim Besitzer. In Deutschland ist es inzwischen ja auch möglich, das Kennzeichen zu behalten. Ich habe meines jetzt am dritten Auto. Früher hieß es, man müsse 4 oder 6 Wochen warten, dann würde das Kennzeichen nach einer Stillegung wieder freigegeben. Es kostete etwas Überredungskunst, dass es auch reserviert wird. Als ich Anfang 2009 meinen blauen Thema 3.0 V6 gegen einen anderen blauen Thema 3.0 V6 tauschte, konnte ich am Montag den alten abmelden und am Dienstag den neuen mit der alten Nummer anmelden. Kürzlich habe ich den Thema durch den Bruder SAAB 9000 (auch blau-met.) ersetzt. Inzwischen geht (bei uns) die Ummeldung mit altem Kennzeichen sofort. Das ist aber nicht überall so. Bei manchen Zulassungsstellen gibt es noch Wartezeiten.

Der CH-Kennzeichenhalter ist so konstruiert, dass man die Schilder schnell wechseln kann. Vielleicht kann ja mal ein Schweizer Forumsmitglied ein solches Teil ohne Schild fotografieren und die genauen Konditionen für Wechselkennzeichen darlegen.

Die Idee, ein Auto in einem anderen Land zuzulassen, ist kaum durchführbar. Der Kollege in der Schweiz müsste Steuer und Versicherung bezahlen (gut, das kann man regeln), bekäme aber auch mögliche Strafzettel zugeschickt und das Auto muss in der Schweiz zum TÜV, was eher schlimmer ist als in Deutschland. Wenn man dort eine Firma oder einen zweiten Wohnsitz hat, ist das natürlich etwas anderes. Es kann sogar sein, dass das Fahren eines Autos mit CH-Kennzeichen ein Zollvergehen ist und das Auto beschlagnahmt werden kann. Zumindest war dies lange Zeit so und wurde innerhalb der EU inzwischen abgeschafft. Die Schweiz gehört aber zur EFTA und ich weiß nicht, ob die neue Regel auch für Autos mit Schweizer Kennzeichen gilt.
Damals wurde so argumentiert: Der Schweizer (oder wer auch immer) darf sein Auto für eigene Fortbewegungszwecke ohne Formalitäten in andere Länder einführen. Er darf es aber nicht anderen Personen in diesem Land überlassen. Herr A. + Frau aus Zürich fahren nach Deutschland und besuchen einen Freund B. Herr A. und seine Frau dürfen das Auto fahren, aber nicht Herrn B. ausleihen. Es gab auch ein paar Ausnahmeregelungen. Die Kfz-Werkstatt in jedem Land darf Probefahrten unternehmen. Oder ein Deutscher arbeitet bei einer Schweizer Firma und darf mit dem Geschäftswagen auch überall hinfahren.

Also, wenn für Autos mit CH-Kennzeichen die alte Zollregel noch gilt, kannst Du das gleich vergessen.

Gruß Frank
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Professore kC
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

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Hallo Frank,

in welchem Ort wohnst du denn bzw. bei welchem Strassenverkehrsamt ist dein Auto zugelassen?

Alle möglichen Regelungen können je nach Strassenverkehrsamt verschieden sein. Noch vor ein paar Jahren blieb in Aachen das Kennzeichen 1,5 Jahre beim Auto. Wenn man jetzt ein Fahrzeug abmeldet kann man das Kennzeichen entweder 12 Monate für das Auto oder 3 Monate für den letzten Halter reservieren. Telefonische Reservierungsverlängerungen müssten auch möglich sein. Das Kennzeichen von meinem letzten Auto behalte ich auch. Ein einstelliges Aachener Kennzeichen mit meinen Initialen gebe ich nicht mehr her.

Schon mal vielen Dank für die ganzen Informationen. Strafbescheide können im Normalfall im Ausland gar nicht vollstreckt werden.


Viele Grüße, Felix
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LCV
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

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Hallo Felix,

meine Zulassungsstelle ist eine Außenstelle von Freiburg.

Strafbescheide können jetzt oder bald (weiß das Datum nicht) vollstreckt werden. Zumindest innerhalb der EU. Die Regierungen der EU haben sich darauf geeinigt. Kassierst Du z.B. in Italien einen Strafzettel über EUR 100,-- und man kann Dir das Geld vor Ort nicht abnehmen, geht das an die Zulassungsstelle und Polizei in Deutschland. Die Bußgeldbehörde am Ort des Halters kassiert und darf das Geld behalten. Umgekehrt natürlich auch. Ob die Schweiz sich da schon angeschlossen hat oder noch anschließen wird, weiß ich nicht. Kommt aber garantiert früher oder später.

Aber auch vor dieser Regelung war man nicht wirklich sicher. Wenn Du den Strafbefehl aus dem Ausland erhieltst, dann ging auch eine Meldung an die Grenzbehörden. Wurde man bei der Einreise kontrolliert, dann hat der Computer ganz schnell festgestellt, dass Du noch zahlen musst. Dann kannst Du auch ganz schnell hinter Gitter wandern, bis alles bezahlt ist. Es lohnt sich wirklich nicht, sich gegen bestehende Gesetze aufzulehnen oder die mit irgendwelchen Tricks umgehen zu wollen. Wenn man Gesetze für unsinnig hält, gibt es demokratische Mittel, etwas zu ändern. Z. B. eine Iniziative starten, Eingaben beim Bundestag, Klage vor dem BVG usw. Aber nur, wenn es Sinn macht. Werde ich irgendwo geblitzt, war ich eben schneller als erlaubt und muss die Konsequenzen tragen. Es sei denn, das Messverfahren ist fehlerhaft. Das gibt es auch.

Gruß Frank
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JochenK
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

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Die Schweizer verschicken ihre Strafbefehle auch ins Ausland... letztes Jahr 6km/h zu schnell - glaube ich 35,-€...X(

Jetzt gerade ein Nachbar 21km/h zu schnell im S.Bernadino Tunnel 450,---CH, der fährt jetzt erstmal 3 Jahre nicht durch die Schweiz, bis es verjährt ist.:?
JochenK
Lancia Kappa 3.0 SW
fiorello
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Re: Fahrzeugimport aus der Schweiz

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Bei der Verjährung muss man aber aufpassen, es zählt dabei, so meine ich, nicht das Datum des Verstoßes, sondern das letzte fordernde Schreiben !!
Saluti
Fiore
Lancista per sempre

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Delta 1,3, Prisma 1,6iE, Thema 2.Serie 16V, Dedra 1,6 i.E, Dedra 2,0 i.E, Kappa 2,4 LX Berlina, Kappa Coupe 2,4 2.Serie, Thesis 3,0 V6 Emblema, Ypsilon 1,2 LS, Ypsilon 1,4 LX, Musa 1,4 Oro, Lybra 1,8 LX SW. l Kappa Coupe 2,0 20V T, Ypsilon Cosmopolitan, New Ypsilon 1,2 Oro, Delta 3 1,4 T-Jet Oro..........

meine anderen Italiener...Alfasud 1,3, Maserati Biturbo, Fiat 131 Mirafiori Sport Walter Röhrl Edition 2000TC, Alfa Sei 2,5 V6 1.Serie, Fiat Bravo
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