Hallo!
Des öfteren habe ich in diversen Foren von Gebrauchtwagengarantien gelesen und das man dann auf der sicheren Seite sein soll. Ein Tipp aus eigener Erfahrung:
Der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie beim Händler reicht nicht, wenn der Händler diese nicht bei der entsprechenden Versicherung anmeldet und aktivieren lässt!
Bei einem Versicherungsfall muss das Fahrzeug mit einer entsprechenden Versicherungsnummer beim Versicherer gemeldet sein, da ansonsten der Käufer auf den vollen Kosten im Garantiefall sitzen bleibt.
Mein damaliger Alfa 155 Q4 mit Gebrauchtwagengarantie hatte diverse Probleme mit der Klimaanlage. Die Gesamtkosten beliefen sich nach diversen komplexen Reparaturversuchen der Werkstatt nach 5 Monaten auf ca 14.000 DM. Nachdem ich die Versicherung schon im Vorfeld direkt kontaktiert hatte erhielt ich die Aussage, daß mein Fahrzeug bei ihnen nicht gemeldet war. Das Aktivieren der Gebrauchtwagengarantie obliegt dem Händler, der dieses umgehend durchführen muss, was er aber in meinem Fall nicht gemacht hatte.
Also - Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich direkt mit dem Versicherer in Verbindung setzen um das zu klären!!
Besten Gruß
Torsten
Gebrauchtwagengarantie / TIPP!
Re: Gebrauchtwagengarantie / TIPP!
Hmm, aber ist es nicht das Problem des Händlers, wenn er das versäumt, ich meine wenn man als Kunde diese doch schriftlich abgeschlossen hat?
Nur eine Frage, keine Feststellung.
Nur eine Frage, keine Feststellung.
Re: Gebrauchtwagengarantie / TIPP!
Hallo Torsten,
es gibt drei Möglichkeiten:
- es gibt gesetzliche Bestimmungen im Verbraucherschutz, die ohne Vertrag wirksam sind
- der Händler garantiert im Kaufvertrag bestimmte Leistungen
- es wird eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, die einen bestimmten Aufpreis kostet
Hat der Händler vertragliche Zusicherungen gemacht, kann man ihn auf Erfüllung verklagen.
Aber selbst wenn man als Privatperson einen Gebrauchtwagen ohne jeglichen Vertrag kauft, kann man vor Gericht viel erreichen. Meines Wissens ist es für Geschäftswagen etwas schwieriger. Ich denke, die Verbraucherschutzgesetze sollen in erster Linie den in Vertragsdingen unerfahrenen Privatmann vor windigen Autoverkäufern schützen. Aber hier geht es um den Vertrag oder um allgemeines Recht. Oft sind auch Ausschlussklauseln in Verträgen unwirksam, werden aber trotzdem wissentlich hineingesetzt, da sich ja einige Kunden im Schadensfall abschrecken lassen könnten. Das dürfte auch der Grund sein, dass im Internet viele Autos "nur für Export" angeboten werden, da man keine Garantie geben will.
Ab einem bestimmten Kaufpreis würde ich Gebrauchtwagen grundsätzlich nur bei Autohäusern kaufen, die dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes (oder so ähnlich) angehören und dieses Schild am Haus haben. Dann kann man in solchen Fällen kostenlos die Schiedsstelle einschalten, bevor man einen Anwalt beauftragt und auf den Kosten sitzen bleiben könnte. Der Händler wird fast immer den Schiedsspruch akzeptieren. Das Gerichtsverfahren bleibt ja immer noch.
Hat der Händler einen bestimmten Betrag für die Gebrauchtwagengarantie kassiert, den Vertrag aber nicht aktiviert, würde ich ihm ganz klar mit Strafanzeige wegen Unterschlagung und Betrug drohen. Das könnte schon reichen, um ihn zur Vernunft zu bringen. Ansonsten würde ich versuchen andere Kunden zu finden, um festzustellen, ob diese Firma das nur im Einzelfall "verbummelt" hat oder das Methode ist. Das würde den Staatsanwalt auf den Plan rufen. Die Rechnung würde ich nicht bezahlen, da damit die Werkstatt tätig werden müsste, um zu ihrem Geld zu kommen. Einem Gerichtsverfahren kann man dann wohl gelassen entgegen sehen.
Es ist aber auf jeden Fall ein guter Tipp, dass man sich selbst vergewissert, ob die CarGarantie aktiviert wurde, um späteren Ärger zu vermeiden.
Wie ist das denn definitiv abgelaufen? Musstest Du alles selbst bezahlen?
***
Wichtig ist bei solchen Dingen, eine bestimmte Reihenfolge der Maßnahmen einzuhalten:
Unser Club wurde in einem Fall konsultiert, als das "Kind schon im Brunnen lag", also als man schon alles falsch gemacht hatte, was man falsch machen kann.
Ein Thema-Fahrer hatte einen größeren Schaden, so dass er nicht mehr reparieren wollte. Sein Lancia-Händler offerierte ihm einen k 2.4 (Leasing-Rückläufer) mit relativ wenigen km und ganz günstig.
Der Mann kaufte das Auto unbesehen, das von irgendeinem Sammellager hertransportiert werden musste. Er fragte extra, ob der Zahnriemen gewechselt werden müsse. Der Händler versicherte ihm, das hätte noch ca. 60.000 km Zeit.
Das Auto kam und wurde abgeholt. Auf der Heimfahrt riss der Zahnriemen und ein anderer Lancia-Händler musste abschleppen. Der machte aber nichts am Auto, da ja der Verkäufer erst einmal damit konfrontiert werden müsse. Der Meister sagte am Telefon: Das geht sicher in Ordnung, aber der Chef müsse das entscheiden. Dieser wiederum ließ sich am Telefon verleugnen und verschwand auch blitzartig, als unser Betroffener auftauchte. Man hatte inzwischen herausgefunden, dass dieser Leasing-Rückläufer offenbar 4 Jahre in einem Lager stand. In einem solchen Fall MUSS der Zahnriemen gewechselt werden! Da der Chef einfach nicht greifbar war, kam der erste Fehler:
Ein Anwalt sollte einen Brief schreiben. Das kostet natürlich erst einmal. Die Kfz-Schiedsstelle wäre gratis gewesen. Der Brief brachte nichts und alles in allem hat das nur Geld gekostet. Ein guter Anwalt hätte den Mandanten vielleicht auch erst auf diese Möglichkeit hingewiesen, statt Gebühren zu kassieren. Aber jener hatte wohl von der Materie wenig Ahnung. Deshalb nimmt man ja in Autosachen nicht den selben Anwalt wie für eine Scheidung!
Aber nun kam der absolute Fehler: Das Auto war inzwischen zum Käufer heimgeschleppt worden. Ein Verwandter des Mannes (Automechaniker) sagte: Wir machen mal den Motor auf und schauen, was da passiert ist. Super Idee! Damit war schlagartig dieser unseriöse Händler aus dem Schneider! Der gute Mechaniker konnte nur feststellen, was ohnehin klar war. Aber nun wäre es nur noch mit hohem Risiko und teuren Gutachtern möglich, sein Recht einzuklagen.
Nachdem das alles geschehen war, schrieb dieser Unglücksrabe den Club an und fragte, was man da machen könne. Manchmal wäre es eben gut, erst zu fragen, dann zu handeln.
Der unseriöse Händler (ich werde keinen Namen nennen) hat kurz darauf Insolvenz angemeldet.
Diese Story als Ergänzung zu obigem Tipp.
es gibt drei Möglichkeiten:
- es gibt gesetzliche Bestimmungen im Verbraucherschutz, die ohne Vertrag wirksam sind
- der Händler garantiert im Kaufvertrag bestimmte Leistungen
- es wird eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, die einen bestimmten Aufpreis kostet
Hat der Händler vertragliche Zusicherungen gemacht, kann man ihn auf Erfüllung verklagen.
Aber selbst wenn man als Privatperson einen Gebrauchtwagen ohne jeglichen Vertrag kauft, kann man vor Gericht viel erreichen. Meines Wissens ist es für Geschäftswagen etwas schwieriger. Ich denke, die Verbraucherschutzgesetze sollen in erster Linie den in Vertragsdingen unerfahrenen Privatmann vor windigen Autoverkäufern schützen. Aber hier geht es um den Vertrag oder um allgemeines Recht. Oft sind auch Ausschlussklauseln in Verträgen unwirksam, werden aber trotzdem wissentlich hineingesetzt, da sich ja einige Kunden im Schadensfall abschrecken lassen könnten. Das dürfte auch der Grund sein, dass im Internet viele Autos "nur für Export" angeboten werden, da man keine Garantie geben will.
Ab einem bestimmten Kaufpreis würde ich Gebrauchtwagen grundsätzlich nur bei Autohäusern kaufen, die dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes (oder so ähnlich) angehören und dieses Schild am Haus haben. Dann kann man in solchen Fällen kostenlos die Schiedsstelle einschalten, bevor man einen Anwalt beauftragt und auf den Kosten sitzen bleiben könnte. Der Händler wird fast immer den Schiedsspruch akzeptieren. Das Gerichtsverfahren bleibt ja immer noch.
Hat der Händler einen bestimmten Betrag für die Gebrauchtwagengarantie kassiert, den Vertrag aber nicht aktiviert, würde ich ihm ganz klar mit Strafanzeige wegen Unterschlagung und Betrug drohen. Das könnte schon reichen, um ihn zur Vernunft zu bringen. Ansonsten würde ich versuchen andere Kunden zu finden, um festzustellen, ob diese Firma das nur im Einzelfall "verbummelt" hat oder das Methode ist. Das würde den Staatsanwalt auf den Plan rufen. Die Rechnung würde ich nicht bezahlen, da damit die Werkstatt tätig werden müsste, um zu ihrem Geld zu kommen. Einem Gerichtsverfahren kann man dann wohl gelassen entgegen sehen.
Es ist aber auf jeden Fall ein guter Tipp, dass man sich selbst vergewissert, ob die CarGarantie aktiviert wurde, um späteren Ärger zu vermeiden.
Wie ist das denn definitiv abgelaufen? Musstest Du alles selbst bezahlen?
***
Wichtig ist bei solchen Dingen, eine bestimmte Reihenfolge der Maßnahmen einzuhalten:
Unser Club wurde in einem Fall konsultiert, als das "Kind schon im Brunnen lag", also als man schon alles falsch gemacht hatte, was man falsch machen kann.
Ein Thema-Fahrer hatte einen größeren Schaden, so dass er nicht mehr reparieren wollte. Sein Lancia-Händler offerierte ihm einen k 2.4 (Leasing-Rückläufer) mit relativ wenigen km und ganz günstig.
Der Mann kaufte das Auto unbesehen, das von irgendeinem Sammellager hertransportiert werden musste. Er fragte extra, ob der Zahnriemen gewechselt werden müsse. Der Händler versicherte ihm, das hätte noch ca. 60.000 km Zeit.
Das Auto kam und wurde abgeholt. Auf der Heimfahrt riss der Zahnriemen und ein anderer Lancia-Händler musste abschleppen. Der machte aber nichts am Auto, da ja der Verkäufer erst einmal damit konfrontiert werden müsse. Der Meister sagte am Telefon: Das geht sicher in Ordnung, aber der Chef müsse das entscheiden. Dieser wiederum ließ sich am Telefon verleugnen und verschwand auch blitzartig, als unser Betroffener auftauchte. Man hatte inzwischen herausgefunden, dass dieser Leasing-Rückläufer offenbar 4 Jahre in einem Lager stand. In einem solchen Fall MUSS der Zahnriemen gewechselt werden! Da der Chef einfach nicht greifbar war, kam der erste Fehler:
Ein Anwalt sollte einen Brief schreiben. Das kostet natürlich erst einmal. Die Kfz-Schiedsstelle wäre gratis gewesen. Der Brief brachte nichts und alles in allem hat das nur Geld gekostet. Ein guter Anwalt hätte den Mandanten vielleicht auch erst auf diese Möglichkeit hingewiesen, statt Gebühren zu kassieren. Aber jener hatte wohl von der Materie wenig Ahnung. Deshalb nimmt man ja in Autosachen nicht den selben Anwalt wie für eine Scheidung!
Aber nun kam der absolute Fehler: Das Auto war inzwischen zum Käufer heimgeschleppt worden. Ein Verwandter des Mannes (Automechaniker) sagte: Wir machen mal den Motor auf und schauen, was da passiert ist. Super Idee! Damit war schlagartig dieser unseriöse Händler aus dem Schneider! Der gute Mechaniker konnte nur feststellen, was ohnehin klar war. Aber nun wäre es nur noch mit hohem Risiko und teuren Gutachtern möglich, sein Recht einzuklagen.
Nachdem das alles geschehen war, schrieb dieser Unglücksrabe den Club an und fragte, was man da machen könne. Manchmal wäre es eben gut, erst zu fragen, dann zu handeln.
Der unseriöse Händler (ich werde keinen Namen nennen) hat kurz darauf Insolvenz angemeldet.
Diese Story als Ergänzung zu obigem Tipp.
Re: Gebrauchtwagengarantie / TIPP!
Hallo Frank!
Ich bin auf diesen Kosten nicht sitzen geblieben, da ich den Händler nach dem Gespräch mit der Versicherung direkt kontaktiert hatte und dieser sich umgehend mit der Versicherung in Verbindung gesetzt hatte um das zu klären. Danach trat der Garantiefall ein und die Kosten wurden von der Versicherung übernommen. Inwieweit ich rechtlich abgesichert gewesen wäre musste ich nicht ausloten. Aber die Tatsache als solche, daß dieser Schritt vom Händler ausgehen muss und ich somit ersteinmal als Käufer trotz geleisteter Unterschrift und sicherem Gefühl im kalten Regen stehe sollte zu denken geben.
Zunächst einmal zahlt die Versicherung definitiv NICHT. Bis zur gerichtlichen Klärung müsste der Käufer wohl in Vorkasse treten und je nach Schadensfall eine nicht unerhebliche Summe abtreten.
Gruß
Torsten
Ich bin auf diesen Kosten nicht sitzen geblieben, da ich den Händler nach dem Gespräch mit der Versicherung direkt kontaktiert hatte und dieser sich umgehend mit der Versicherung in Verbindung gesetzt hatte um das zu klären. Danach trat der Garantiefall ein und die Kosten wurden von der Versicherung übernommen. Inwieweit ich rechtlich abgesichert gewesen wäre musste ich nicht ausloten. Aber die Tatsache als solche, daß dieser Schritt vom Händler ausgehen muss und ich somit ersteinmal als Käufer trotz geleisteter Unterschrift und sicherem Gefühl im kalten Regen stehe sollte zu denken geben.
Zunächst einmal zahlt die Versicherung definitiv NICHT. Bis zur gerichtlichen Klärung müsste der Käufer wohl in Vorkasse treten und je nach Schadensfall eine nicht unerhebliche Summe abtreten.
Gruß
Torsten
Re: Gebrauchtwagengarantie / TIPP!
als ich Probleme (176€ für eine Sichtung) mit einem Autohaus in Marburg hatte (Vertragshändler) beschwerte ich mich bei Fiat. Man sagte mir, ich hätte recht und sie hätten das Autohaus um eine Lösung "gebeten". Dieses sei aber stur geblieben, Fiat könnte nichts weiter machen, da die Autohäuser unabhängige Firmen seien und der Druck auf diese beschränkt sei.
Jetzt bin ich Kunde bei Auto Saggio in Offenbach, einem anderen Fiat-Händler und bin soweit zufrieden.
Jetzt bin ich Kunde bei Auto Saggio in Offenbach, einem anderen Fiat-Händler und bin soweit zufrieden.
Re: Gebrauchtwagengarantie / TIPP!
Vorsicht bei der Nennung von Firmennamen in "Kritik"-Postings.
Zahlreiche Foren wurden deshalb schon abgemahnt.
Zahlreiche Foren wurden deshalb schon abgemahnt.
Re: Gebrauchtwagengarantie / TIPP!
hallo
ich hatte während der garantie zeit ein jahr keine schäden.( thesis)
jetzt bin ich bei einem 2 meisterbetrieb in besten händen.
mit meinem lancia fuhrpark und dem a3 tdi.
5 min zu fuss.
also an alle , sucht diese kleinen werkstätten!
es gibt sie und da redet sich keiner raus.
da wird zur vollsten zufriedenheit des kunden gearbeitet.
how ich habe gesprochen!
mikele
ich hatte während der garantie zeit ein jahr keine schäden.( thesis)
jetzt bin ich bei einem 2 meisterbetrieb in besten händen.
mit meinem lancia fuhrpark und dem a3 tdi.
5 min zu fuss.
also an alle , sucht diese kleinen werkstätten!
es gibt sie und da redet sich keiner raus.
da wird zur vollsten zufriedenheit des kunden gearbeitet.
how ich habe gesprochen!
mikele
Re: Gebrauchtwagengarantie / TIPP!
@Lancistos:
Es ist ja auch ziemlich blöd, dass man hier nichts korrigieren kann.
Schreibe an den Admin, dass er das rausnimmt. Besser ist besser.
Es ist ja auch ziemlich blöd, dass man hier nichts korrigieren kann.
Schreibe an den Admin, dass er das rausnimmt. Besser ist besser.