Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Hier können Lancisti auch über andere Sachen als Lancia reden.
Alexander Gnauck

Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by Alexander Gnauck »

Hallo,

Es dreht sich nicht um meinen Lybra, sondern unseren Zweitwagen einen Punto. Es ist ein Punto BJ-02. Bei diesem gab es 2004 eine Rückrufaktion wegen den Motorsteuergeräten. Daraufhin wurde dies 9/2004 getauscht. Und genau vor 2 Wochen gibt das getauschte Steuergerät den Geist aus.
Laut mehrfacher telefonischer Auskunft der Fiat wid auf getauschte Ersatzteile nur 6 Monate Garantie/Gewährleistung gegeben. Alles was über 6 Monate ist wird über Kulanz mit hohem Eigenanteil abgewickelt. Und nach 2 Jahren bleibt man komplett auf den Kosten sitzen. Muss auf neue Teile die eigentlich keine Verscheissteile sind nach EU Recht nicht 2 Jahre Gewährleistung gegeben werden? Das ganze ist ziemlich ärgerlich da die Probleme mit den Steuergeräten bei diesem Modell bekannt sind und wenn es nach der Fiat geht wir auf den Kosten von ca. 700 EUR sitzen bleiben.
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit Kulanzfällen und kann diese hier mitteilen.

Danke Alex
Alexander Gnauck

Re: Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by Alexander Gnauck »

Der Austausch eine Ersatzteiles im Zusammenhang mit einer Rückrufaktion sollte doch nach dem Gesetz einen Neubeginn der Verjährung auslösen. Oder ist das bei Kraftfahrzeugen anderst?

Alex
alex

Re: Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by alex »

Hallo,

Vorschlag:
schreibt doch FIAT Heilbronn an und schreibe rein, dass Du jetzt letztmalig darum bittest einen konstruktiv bedingten Mangel kostenfrei zu beseitigen. Im nächsten Satz sollte stehen, dass Du sonst mal AUTO BILD anschreiben würdest. Das wirkt Wunder. Mir ging es vor vielen Jahren mit meinem Tipo so und schwupps hat man sich bewegt. Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden.

Gruß Alex
Alexander Gnauck

Re: Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by Alexander Gnauck »

Hallo Alex,

bis jetzt haben wir nur mehrmals mit der FIAT in Heilbronn telefoniert. Scheinbar wird der Fall bearbeitet. Wenn es abgelehnt wird werde ich trotzdem nicht so schnell locker lassen.
Ich hätte aber gern noch bisschen Aufklärung zur rechtlichen Seite. Nach dem Gesetz hat man ja die Pflicht zur Garantie und Gewährleistung. Und bei neuen Teilen sollte die auch wieder komplett neu beginnen. Es kann doch nich angehen dass der Hersteller für getauschte Teile nach 6 Monaten keine Gewährleistung mehr geben muss und der Kunde der Dumme ist.

Alex
l.otti

Re: Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by l.otti »

hi alexander,

ich bin nun wirklich mehrfach verbrannter (mit dem 146er, dem 156er, dem lybra + dem musa) und hab dies auch juristisch ad finitum klären lassen .... (wg. div. phasenstellern, etc. und jetzt wg. der unsäglichen felgen-geschichte)... es ist also lt. fiat garantiebestimmungen (geändert 2001) (machen die anderen hersteller aber auch so) wie folgt:

1. ersatzteile oder tauschteile die vom konzern "kostenfrei" in der garantiezeit eingebaut wurden, haben so lange gewährleistung wie das fahrzeug insgesamt noch gewährleistung hat
2. ersatzteile oder tauschteile die der kunde zu 100% selbst bezahlt hat (ausserhalb der gewährleistung) haben 1 jahr gewährleistung/garantie ab einbau

ein tauschbauteil das z.b. 3 monate vor ablauf der gesamtgarantie vom konzern eingebaut wurde, hat nur noch 3 monate garantie... mehr nicht. ist leider so. du brauchst dich nicht weiter bemühen. ich hatte alles versucht.

ich warte inzwischen fast schon 10 wochen auf 4 stk. ersatzfelgen .... *kotz*

gruß l.otti
Alexander Gnauck

Re: Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by Alexander Gnauck »

Hallo l.otti,

Danke, genau diese Info habe ich gesucht.

Ich dachte mir schon dass es irgendwo in den AGB's so gelöst ist. Dann sind wir mal wieder die Dummen, das ärgert mich mächtig, vor allem weil wir diesem Konzern seit ca. 15 Jahren mit immer 2 Fahrzeugen treu waren.

Alex

PS: wo kann man Deine Geschichte mit den Felgen nachlesen? Kenne ich noch nicht.
l.otti

Re: Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by l.otti »

ich fahre seit 25 jahren nur karren aus turin + mailand ... das interessiert wirklich niemanden ;0( die felgengeschichte (letzten stand) findest du hier, die phasenstellerstorys im lybraforum (i.d. zeit 2002-2004):



gruss, l.otti
alex

Re: Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by alex »

@Alexander Gnauck,

die kannst Du nirgends nachlesen, weil es garnicht erst so weit gekommen war. FIAT hat damals SOFORT nach der Androhung eingelenkt, ob das heute auch noch so ist kann ich aber nicht sagen.
Probier's doch einfach mal - good luck.

Gruß Alex
mefisto

Re: Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by mefisto »

ist manchmal schon komisch. Ich hab bei meinem Dedra 1995 vier neue Felgen bekommen, ohne dass ich selbst was moniert hatte ...

mefisto
berlina

Re: Garantie, Gewährleistung, Kulanz

Unread post by berlina »

Zur Vertiefung:

Eine berechtigte Anspruchsgrundlage bildet entweder:

1. ein bestehender gesetzlicher Anspruch auf Sachmängelhaftung, gültig ab Datum Kaufvertrag:
- bei Neufahrzeugen 24 Monate,
- bei neuen Ersatzteilen im Thekenverkauf 24 Monate,
- bei neuen Ersatzteilen in Verbindung mit einem Werksvertrag (zur Installation), in der Regel nach den AGB des ZdK der installierenden Firma 12 Monate
- bei Gebrauchtfahrzeugen (in der Regel nach den AGB des ZdK) 12 Monate,
- bei gebrauchten Ersatzteilen ( in der Regel nach AGB des ZdK) 12 Monate,

2. ein für Fahrzeuge bestehender Mängelbeseitigungsgarantievertrag, gültig ab Datum der 1. Übergabe des Fahrzeuges oder der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt:

- bei Neufahrzeugen 24 Monate,
- bei Gebrauchtfahrzeugen bis zum Auslauf der ursprünglichen 24 Monate,

Alles grundsätzlich zu den Bedingungen der Mängelbeseitigungsgarantie (siehe Serviceheft), also Wartung bei autorisierten Vertragspartnern, Verschleiß ausgeschlossen, äußerliche Beschädigungen ausgeschlossen, Wartung, Reinigung und Einstellarbeiten ausgeschlossen!

Wird innerhalb der Mängelbeseitigungsgarantie, kostenfrei und zu den Vertragsbedingungen des Garantiegebers, ein Bauteil ersetzt bzw. nachgebessert, kommt dieser damit lediglich seiner vertraglichen und gesetzlichen Nachbesserungspflicht nach.
Der Austausch des Ersatzteils innerhalb dieser Mängelbeseitigungsgarantie, durch einen autorisierten Vertargspartner, verlängert nicht die Anspruchsfrist.
Die Verjährung ist lediglich für den Zeitraum gehemmt, kann also "hinten angehangen" werden. Hier ist der Zeitraum gültig, in der der Mangel angezeit wurde - bis zu dessen Beseitigung.

Beispiel: Wird am letzten Tag der Mängelbeseitigungsgarantie der Motor des Fahrzeuges kostenfrei nachgebessert bzw. ersetzt, besteht am folgenden Tage - nachdem also die Garantiefrist abgelaufen ist ( 24 Monate + 1 Tag) kein Anspruch mehr auf kostenfreie Nachbesserung im Rahmen der Garantie. Die Arbeiten und Materialien wären dann komplett kostenpflichtig.

Wird ein Ersatzteil von einem Vertragspartner innerhalb eines Werksvertrages / Werkstattauftrags (zu dessen AGB des ZdK) installiert und eine Rechnung erstellt ( auch wenn nur 1 € gezahlt wird), hat der Auftraggeber einen gesetzlichen Anspruch von 12 Monaten auf Werksleistung und Material.

Auch innerhalb dieser Frist verhält es sich wie oben beschrieben: 12 Monate + 1 Tag = kein Anspruch mehr, egal wie oft innerhalb der 12 Monate kostenfrei nachgebessert wurde (außer eventuell zuzügliche Hemmung der Verjährung, wenn geltend gemacht).

Wie im Ursprungsfall dieses Themas beschrieben - also ein kostenfreier Austausch des Steuergerätes zu Lasten des Herstellers, besteht damit grundsätzlich kein Anspruch auf Mängelbeseitigung.

Die 6 Moantsregelung ist lediglich eine Kulanz der AG, zu der sie nicht verpflichtet ist. Grund heirfür ist auch, dass jeder Halter angeschrieben und aufgefordert worden ist, das Fahrzeug überprüfen zu lassen. Sehr viele Halter sind dem nicht gefolgt. Folgeschäden die durch die "Nicht Überprüfung" und ggf. Autausch des Steurgerätes entstehen bzw. entsanden sind, sind damit durch den Hersteller nicht zu verantworten.
Die Frage ist ebenfalls, ob der nun vorliegende Defekt am Steuergerät gleichzusetzen ist im Ursprungsfehler wie der, der zur Rückrufaktion führte.
Mit dem Austausch des Steuergerätes im Rahmen der Rückrufaktion ist der Hersteller seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen, eventuelle Produktionsfehler kostenfrei nachzubessern. Für einen anschließenden Defekt dieses Bauteils, aus welchen Gründen auch immer und vor allem nach dieser Zeit, hat er die Verantwortung nicht zu tragen.

berlina
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