Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Christian

Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Unread post by Christian »

Kürzlich war ich mit meinem Thesis in einer Waschstraße, die an den Walzen anstatt Kunststoffbänder Stoffstreifen verwenden. Eines der Stoffstreifen hat sich an der Klappe, hinter der sich die Düse der Scheinwerferwaschanlage befindet, verfangen und die Klappe aus der Verankerung gerissen, das Außenblech verbogen sowie die Stoßstange leicht beschädigt.

Der Schaden ist laut Kostenvoranschlag beträchlich: EUR 730

Die Versicherung der Waschstraße will keine Kosten übernehmen.
Mir scheint, daß die Klappen nicht geeignet sind, um damit eine Waschstraße ohne Bedenken benützen zu können, da sonst sowas nicht passiert wäre.

Hat jemand von Euch bereits einen ähnlichen Fall gehabt?
Ich bitte um Hinweise bzw. Ratschläge, wie mit einem möglichen "Konstruktionsfehler" gegenüber Lancia umzugehen ist.

Besten Dank im voraus

Christian
Gregor

Re: Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Unread post by Gregor »

Hallo,

ich würde sagen: da dieses Teil fest am Fahrzeug ist und an der Waschstraße sicherlich nicht steht:
"Bauen Sie die Scheinwerferwaschanlage ab" sondern nur Antenne rein, Fenster schließen, ist hier meiner Meinung nach sehr wohl die Waschanlage haftbar.
Andere Autos haben bestimmt ähnliches (z.B. Tankdeckel). Ich würde mir hier auf jeden Fall die AGB's und Hinweise der Waschanlage genau durchlesen, ob so etwas irgenwie ausgeschlossen ist, ansonsten da ordentlich Druck machen, nicht abwimmeln lassen.

Wie das ein Gericht sieht ist widerum ne andere Frage.

Das ist allerdings nur meine Meinung, hoffe aber, dass Du das geregelt bekommst.

Viva Lancia

Gregor
Anthimos

Re: Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Unread post by Anthimos »

Ich hab mal ein bischen gestöbert und bin dabei auf folgendes Urteil gestossen.

Bei Schäden am Auto muss unter Umständen der Betreiber der Waschanlage zahlen

Darauf, dass Autofahrer ihre Antennen einfahren sollen, weisen in jeder Waschstraße Schilder hin. Für Schäden besteht sonst keine Haftung. Wenn aber andere Teile bei der Reinigung beschädigt werden. muss der Betreiber der Anlage dafür aufkommen. Das gilt jedenfalls dann. wenn es sich um Fahrzeugteile handelt, die regulär zum Fahrzeug gehören, z. B. Spoiler. Der Betreiber muss nämlich dafür sorgen, dass sich die Anlage automatisch abschaltet, wenn der Sicherheitsabstand zum Fahrzeug nicht mehr stimmt (OLG Koblenz, 5U1939/93-07/96).

Der Fall mit dem Spoiler ist zwar etwas anders gelagert, aber ich denke die Chancen gegenüber dem Waschstraßenbesitzer Recht zu bekommen sind groß, da es sich bei der Scheinwerferreinigungsanlage um ein Teil handelt, das regulär zum Fahrzeug gehört und nicht vom Fahrzeug absteht.

Berufen kann man sich auch vielleicht auf das Urteil mit den Scheibenwischern:

Schadenersatz ist auch dann fällig, wenn durch die Waschstraße Heckspoiler oder Scheibenwischer beschädigt werden. Anders verhält es sich allerdings bei aufgeklappten Scheibenwischern. Wenn die Halter abbrechen, muss der Fahrzeughalter den Schaden aus eigener Tasche zahlen, auch wenn kein Warnhinweis in der Anlage angebracht war (LG Essen, AZ: 13 S 432/00).

Der Waschstraßenbesitzer ist nach meiner Auffassung haftbar für die Beschädigung am Fahrzeug und muß Schadenersatz leisten, ob diesen seine Versicherung übernimmt, kann dir erst mal egal sein.

Von einem Konstruktionsfehler seitens des Fahrzeugherstellers zu reden ist meiner Ansicht nach der falsche Ansatz.

Also mein Tipp:
Den Waschstraßenbesitzer mit den bereits bestehenden Urteilen konfrontieren, um eventuell zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen (am Besten jedoch mit Anwalt), wenn er sich nicht darauf einlassen will notfalls verklagen!

Anthimos
SL

Re: Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Unread post by SL »

Wie meine Vorredner schon schrieben:

Lass' den Waschanlagenbetreiber auf keinen Fall aus der Pflicht! In der Waschanlage kann immer mal ein Auto beschädigt werden, genau für solche Fälle ist jede Waschanlage versichert. Natürlich blockt der Betreiber erstmal ab und schiebt die Schuld auf den Fahrer. Die Abwicklung eines Versicherungsfalls bedeutet letztendlich einen nicht unerheblichen Aufwand.

Die Scheinwerferreinigungsanlage ist kein abstehendes Teil, sodass unter normalen Umständen nicht damit zu rechnen ist, dass dieses bei der Benutzung der Waschanlage beschädigt werden könnte. Dabei sollen die Textilwaschanlagen doch so schonend sein...

Also: Setz' Dich nochmal in aller Deutlichkeit mit dem Betreiber auseinander und konsultiere notfalls einen Anwalt. Die ungefähr 150.- € für die erste Beratung und einen Brief an den Waschanlagenbetreiber ist es bei dieser Schadenshöhe allemal wert.


Stefan
Christian

Re: Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Unread post by Christian »

Ich danke Euch für Eure kompetenten Auskünfte, die mir hilfreich sind.
Die AGBs der Waschstraße schließen zwar die Beschädigung von Zierleisten etc. ausdrücklich aus. Die erste Rechtsauskunft hat jedoch ergeben, daß dies so ohne weiteres nicht möglich ist.
Vermutlich werde ich den Fall einem Anwalt übergeben.

Nochmals recht herzlichen Dank für Eure Hilfe

Christian
Felix

Re: Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Unread post by Felix »

Hallo,

ich hoffe die Frage ist nicht zu blöd:

Würde die Schadensregulierung nicht notfalls deine Autoversicherung übernehmen können/müssen?

Grüße,Felix
Felix

Re: Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Unread post by Felix »

Hallo,

ich bin es noch mal.Ansonsten wünsche ich dir natürlich viel Glück?

Grüße,Felix
Christian

Re: Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Unread post by Christian »

Deine Frage ist sehr zutreffend. Der Wagen ist Vollkasko versichert. Darum soll sich die Versicherung darum kümmern. Im ersten Telefonat mit der Versicherung haben die sich jedoch wenig engagiert gezeigt, so daß bei mir der Eindruck entstand, sie seien nicht betroffen. Nächste Woche weiß ich dann mehr.

Danke jedenfalls für jeden Hinweis

Christian
italo001

Re: Defekt nach Waschstraße an Scheinwerferwaschanlage

Unread post by italo001 »

Ich denke mal die ne Kasko den schaden nur trägt wenn der Täter nicht ermittelt oder nicht zahlungsfähig ist. Oder der Schaden aus Eigenverschulden aber nicht fahrlässig entstanden ist.

Ich denke mal das der Schaden schon durch die Waschastraße beglichen werden muss.

italo
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