Garantie beim Thesis

berlina

Re: Garantie beim Thesis

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Es ist richtig, dass jeder Vertragspartner ( Lancia ) dann im Rahmen der Mängelbeseitigungsgarantie die Arbeiten durchführen kann und sollte. Die übliche Praxis ist dies auch. Aber es gibt auch immer wieder andere Beispiele, leider.
Der rechtliche "Ansprechpartner" ist aber immer der verkaufende Händler ( derjenige mit dem der Vertrag geschlossen wurde ) . Im Falle rechtlicher Ansprüche ( wie z.B. Mindererstattung, Rückabwicklung etc. ) können diese nur über diesen abgewickelt werden. Theoretisch kann ein anderer Vertragshändler sich weigern, Arbeiten im Rahmen der Mängelbeseitigungsgarantie durchzuführen. Er ist zwar vertraglich an die Bedingungen der Händlerschaft gebunden, aber in problematischen Fällen könnte er diese Arbeiten ablehnen. Weil: die FIAT muß erst einmal diese Ansprüche akzeptieren!
Wendet sich der Kunde mit seinen Problemen an den Hersteller ( FIAT ), wird er von dieser Seite aus immer wieder an den ausliefernden bzw. reparierenden Händler verwiesen. Die FIAT kann ( und wird ) in diesem Falle dann immer nur "helfend" mit eingreifen.
Wie gesagt der rechtsverbindliche Vertrag ist mit dem verkaufenden Händler abgeschlossen und dieser ist somit in der Gewährleistungspflicht. dieser muß seine Rechte natürlich dem hersteller gegenüber geltend machen...., mit allen Problemen die es dabei so geben kann. Denn die FIAT muß sparen und das bedeutet, macht der Händler einen "Fehler" z.B. bei den Reparaturarbeiten, achtet nicht korrekt auf die Vorschriften des Herstellers, kann es ganz leicht passieren, das der Händler auf seinen Kosten sitzen bleibt. Und wer klagt schon gegen seinen "Herren"....
Tilo

Re: Garantie beim Thesis

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... und extra eine Mobilitätsgarantie !!!!!
berlina

Re: Garantie beim Thesis

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Diese ist in der Mängelgewährleistung mit enthalten und regelt u.a. die Verfahrensweise im Pannenfall.
Christian Wahlster

Re: Garantie beim Thesis

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Hallo,

zur Verdeutlichung bzw. Unterscheidung von Mobilitätsgarantie und Neuwagengarantie (erstere ist dennoch Bestandteil respektive eine Erweiterung der Neuwagengarantie) könnte man auch sagen, dass die Mobilitätsgarantie (außer Pannenhilfe und Abschleppen zur Werkstatt, also fahrzeugbezogenen Leistungen, die vor Ort möglich sind) nur personenbezogene Leistungen beinhaltet bzw. regelt. Dies betrifft die klassischen Leistungen, die auch in jedem Kfz-Schutzbrief enthalten sind, also Mietwagen, Hotelübernachtung u. ä.. Die übrige Neuwagengarantie hingegen regelt alle fahrzeugbezogenen Leistungen im Rahmen der Reparatur. So wird auch in den Assistancen, die im Auftrag der Autohersteller (Ausnahme DaimlerChysler und VW-Konzern, die eigene Notrufzentralen unterhalten) die Betreung und Abwicklung von Mobilitätsgarantien, Kfz-Schutzbriefen oder auch Auslandskrankenversicherungen abwickeln, zwischen den verschiedenen Garantieformen unterschieden.

Gruß

Christian
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