Zur Information:
Meine Phedra (01-04-2003) ist zurückgerufen wegend
- die Befestigung der unteren Motorabdeckung muss auf den neuesten technischen Stand gebracht werden.
- Der Kondenswasserabfluss der Klimaanlage muss gewährleistet sein, damit ein Wassereintritt in den Innenraum oder in das Airbag Steurgerät vermieden wird.
Chapeau für Fiat Automobil AG Heilbronn, meiner Phedra kommt aus Holland, und von den habe ich bis jetzt noch nichts vernommen.
Rückrufaktion
Re: Rückrufaktion
Kann auch sein das du dann nichts bekommt da, die Daten vom KBA kommen und nach Fahrgestellnummern geht. Werden die Besitzer angeschrieben die einem gewissen Fahrgestellnummernbereich liegen. In der Regel haben die Länder verschiedene Nummern. Und ein Deutscher Importeur schreibt die Kunden an die betroffen sind mit einer Deutschen Fahrgestellnummer. Wie sich das mit EU-Fahrzeugen verhält unterliegt ja nicht seinen Kenntnisstand.
italo
italo
Re: Rückrufaktion
Danke für Deinen Hinweis Italo. Ich würde allerdings gerne wissen, was man machen kann, um auch die neuen Informationen zu erhalten. Schließlich muß es egal sein, wo der Lancia her kommt. Lancia, bleibt Lancia und die Herstellergarantie ist auch nicht nach Ländern geregelt.
Gruß
Müller
Gruß
Müller
Re: Rückrufaktion
Das Problem ist das der Importeur über eine Fahrzeuge Bescheid weist, über die Fahrgestellnummer, die offiziell über sein Tisch laufen. Fiat sagt ihm du musst die Fahrzeuge mit den Fahrgestellnummern xyz anschreiben. Dabei gibt FIAT ihm die Nummern, die auf den offiziellen Weg nach Deutschland genommen haben.
Wie das mit den EU-Fahrzeugen ist musst du dich mal bei FIAT erkundigen. Kann ja auch sein das dein Wagen nicht davon betroffen ist.
italo
Wie das mit den EU-Fahrzeugen ist musst du dich mal bei FIAT erkundigen. Kann ja auch sein das dein Wagen nicht davon betroffen ist.
italo
Re: Rückrufaktion
Die Rückrufaktionen gelten EU weit und haben in allen Ländern die gleichen Nummern.
Jedes Land ist für die Erledigung und das Anschreiben der Halter bei den Aktionen selbst verantwortlich. Die Benachrichtigung erfolgt an die einzelnen Importeure über Turin.
Der entsprechende Importeur muß bei sicherheitsrelevanten Aktionen den Halter des Fahrzeuges ermitteln. In D erfolgt die Adressenermittlung bei sicherheitsrelevanten Aktionen über das KBA in Flensburg.
Bei nicht sicherheitsrelevanten Aktionen erfolgt die Ermittlung und Benachrichtigung über den verkaufenden bzw. erstzulassenden Händler. Für die Durchführung ist dieser dann verantwortlich.
Bei Fahrzeugen, die innerhalb der EU in das EU Ausland verkauft wurden ( also z.B. in Holland verkauft und in D zugelassen ) erfolgt die Benachrichtung dann je nach Aktionsart auf gleichem Wege.
Grundsätzlich: nicht jedes Fahrzeug ist von jeder Aktion betroffen. Ausschlaggebend ist die Fahrgestellnummer bzw. der Fahrgestellnummernkreis der davon betroffen ist. Bei sicherheitsrelevanten Aktionen erfolgt wie bereits beschrieben, grundsätzlich ein Einschreiben/Rückschein über die AG.
Allerdings kann auch jeder autorisierte Vertragspartner der einzelnen Marken, EU weit, anhand der Fahrgestellnummer überprüfen, ob für das entsprechende Fahrzeug eine offene Aktion vorliegt. Sollte das der Fall sein, kann er bei der AG anfragen, ob er berechtigt ist diese Aktion durchzuführen. Voraussetzung zur Durchführung und Abrechnung der Aktion ist die entsprechende Rückrufaktionskarte. Diese hat entweder der Halter des Fahrzeuges zugesendet bekommen und muß diese zur Durchführung vorlegen, oder aber, der autorisierte Händler fordert diese bei der AG an. Gleiches gilt auch für Fahrzeuge die in einem anderen EU Land ausgeliefert bzw. zugelassen worden sind.
noch Fragen?......
berlina
Jedes Land ist für die Erledigung und das Anschreiben der Halter bei den Aktionen selbst verantwortlich. Die Benachrichtigung erfolgt an die einzelnen Importeure über Turin.
Der entsprechende Importeur muß bei sicherheitsrelevanten Aktionen den Halter des Fahrzeuges ermitteln. In D erfolgt die Adressenermittlung bei sicherheitsrelevanten Aktionen über das KBA in Flensburg.
Bei nicht sicherheitsrelevanten Aktionen erfolgt die Ermittlung und Benachrichtigung über den verkaufenden bzw. erstzulassenden Händler. Für die Durchführung ist dieser dann verantwortlich.
Bei Fahrzeugen, die innerhalb der EU in das EU Ausland verkauft wurden ( also z.B. in Holland verkauft und in D zugelassen ) erfolgt die Benachrichtung dann je nach Aktionsart auf gleichem Wege.
Grundsätzlich: nicht jedes Fahrzeug ist von jeder Aktion betroffen. Ausschlaggebend ist die Fahrgestellnummer bzw. der Fahrgestellnummernkreis der davon betroffen ist. Bei sicherheitsrelevanten Aktionen erfolgt wie bereits beschrieben, grundsätzlich ein Einschreiben/Rückschein über die AG.
Allerdings kann auch jeder autorisierte Vertragspartner der einzelnen Marken, EU weit, anhand der Fahrgestellnummer überprüfen, ob für das entsprechende Fahrzeug eine offene Aktion vorliegt. Sollte das der Fall sein, kann er bei der AG anfragen, ob er berechtigt ist diese Aktion durchzuführen. Voraussetzung zur Durchführung und Abrechnung der Aktion ist die entsprechende Rückrufaktionskarte. Diese hat entweder der Halter des Fahrzeuges zugesendet bekommen und muß diese zur Durchführung vorlegen, oder aber, der autorisierte Händler fordert diese bei der AG an. Gleiches gilt auch für Fahrzeuge die in einem anderen EU Land ausgeliefert bzw. zugelassen worden sind.
noch Fragen?......
berlina
Re: Rückrufaktion
und was ist wenn der die Rückrufaktion in Holland ist und du eine Wagen aus Holland hast und die Aktion über das holländische Kraftfahrzeugamt erfolgt, hast du das nachsehen, weil dein Wagen dort nicht erfasst ist, oder sehe ich das jetzt falsch verstanden???
italo
italo
Re: Rückrufaktion
Nochmal:
bitte zum nächsten Lancia Vertragspartner ( egal ob in D oder NL ) fahren ( oder mir die Fahrgestellnummer zukommen lassen ) und dort eine Abfrage machen lassen, ob das Fahrzeug von einer Aktion betroffen ist. Der Vetragspartner ist dann verpflichtet, diese Aktion kostenfrei, nach Rücksprache bzw. Anforderung der Aktionskarte, für den Kunden durchzuführen!
berlina
bitte zum nächsten Lancia Vertragspartner ( egal ob in D oder NL ) fahren ( oder mir die Fahrgestellnummer zukommen lassen ) und dort eine Abfrage machen lassen, ob das Fahrzeug von einer Aktion betroffen ist. Der Vetragspartner ist dann verpflichtet, diese Aktion kostenfrei, nach Rücksprache bzw. Anforderung der Aktionskarte, für den Kunden durchzuführen!
berlina
Re: Rückrufaktion
Das war jetzt nicht meine Frage. Ich wollte einfach nur einfach Wissen bekomme ich was nicht mit oder wie. Wenn man nicht weiß das in den Niederlanden eine Rückrufaktion ist wird man benachrichtig oder nicht. Ich kann ja nur eine Anfrage stellen wenn ich über die Aktion Bescheid weis.
italo
italo
Re: Rückrufaktion
Sorry, sollte ich da etwas falsch verstanden haben?!
Aber gern noch einmal:
1.
Bei einer sicherheitsrelevanten Aktion, ist der Importeur vom Hersteller verpflichtet, seine "Kunden" entsprechend zu benachrichtigen.
Über das entsprechende Zulassungsamt ( in Deutschland das KBA in Flensburg ) ermittelt der Importeur den Halter des Fahrzeuges und ist dann verpflichtet, diesen per Einschreiben zu informieren bzw. dazu aufzufordern, sein Fahrzeug zur Durchführung der Aktion bei einem Vetragspartner des Herstellers bzw. Importeurs vorzustellen.
Es liegt letzten Endes dann am Halter des Fahrzeuges, dieser Aufforderung nachzukommen.
Der Hersteller/Importeur hat auf Grund des Einschreibens jedenfalls dann den Nachweis, seiner Pflicht genüge getan zu haben, sollte es zu Problemen am Fahrzeug kommen, die auf den Mangel zurück zu führen sind, welcher in der Aktion beschrieben ist.
2.
Bei einer nicht sicherheitsrelevanten Aktion, ist es allein Pflicht des verkaufenden Händlers, seinen ersten Endkunden ( derjenige an den das Fahrzeug als erstes ausgeliefert bzw. verkauft wurde ) zu informieren. Das ist in allen Ländern innerhalb der EU gleich geregelt. Welche Fahrgestellnummern davon betroffen sind, erfährt der verkaufende Händler anhand einer entsprechenden Übersichtsliste, auf der sämtliche seiner verkauften Fahrzeuge mit den entsprechenden Fahrgestellnummern gelistet sind.
Ist, wie in den meisten Fällen bei Importfahrzeugen innerhalb der EU, noch ein weiterer verkaufender Händler "dazwischen", hängt dann alles von dessen "Einsatz" bzw. "Kundenservice" ab, ob der entsprechende Halter wirklich informiert wird.
Und dann gibt es ja noch den Händler/Vertragspartner bzw. die Werkstatt bei der/dem das Fahrzeug anschließend im Service ist.
Voraussetzung, der Halter "spart nicht an der falschen Stelle" und bringt sein Fahrzeug zur Wartung zu irgendeinem "Krauter um die Ecke" weil der ja schließlich "preiswerter" ist ( ?!).
Ein "kundenorientierter" Vertragspartner des Herstellers, überprüft bei jedem Werkstattbesuch, ob für das entsprechende Fahrzeug eine Aktion vorliegt und offen ist. Es eigentlich in diesem Falle egal, ob er das Fahrzeug verkauft hat oder nicht - jede Aktion ist schließlich auch Arbeit und Umsatz. Es ist dann in dessen Ermessen, obwohl eigentlich dazu verpflichtet, diese offenen Aktionen durchzuführen und auch, den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
Also:
1. handelt es sich um eine sicherheitsrelevante Rückrufaktion ? oder,
2. um eine nicht sicherheitsrelevante Rückrufaktion?
Im 1. Fall entspannt zurücklehnen und auf Post vom Hersteller warten.
Im 2. Fall, entweder warten bis Post oder ein Anruf kommt, oder aber zum "Vertragspartner des Vertrauens" gehen und notfalls nachfragen, wenn man Kenntnis hat von solch einer Aktion.
Übrigens, 98% aller Rückrufaktionen werden nur vorsorglich durchgeführt. Und ein Großteil aller Aktionen dient nur einem Zweck, die Fahrzeuge wieder in die Werkstatt zu bekommen. Nicht natürlich bei Fahrzeugen und Aktionen, die sich noch innerhalb der Hersteller-Gewährleistung befinden.
Ich hoffe, ich habe das "Thema" ( Phedra ) nicht wieder verfehlt, oder doch?
berlina
Aber gern noch einmal:
1.
Bei einer sicherheitsrelevanten Aktion, ist der Importeur vom Hersteller verpflichtet, seine "Kunden" entsprechend zu benachrichtigen.
Über das entsprechende Zulassungsamt ( in Deutschland das KBA in Flensburg ) ermittelt der Importeur den Halter des Fahrzeuges und ist dann verpflichtet, diesen per Einschreiben zu informieren bzw. dazu aufzufordern, sein Fahrzeug zur Durchführung der Aktion bei einem Vetragspartner des Herstellers bzw. Importeurs vorzustellen.
Es liegt letzten Endes dann am Halter des Fahrzeuges, dieser Aufforderung nachzukommen.
Der Hersteller/Importeur hat auf Grund des Einschreibens jedenfalls dann den Nachweis, seiner Pflicht genüge getan zu haben, sollte es zu Problemen am Fahrzeug kommen, die auf den Mangel zurück zu führen sind, welcher in der Aktion beschrieben ist.
2.
Bei einer nicht sicherheitsrelevanten Aktion, ist es allein Pflicht des verkaufenden Händlers, seinen ersten Endkunden ( derjenige an den das Fahrzeug als erstes ausgeliefert bzw. verkauft wurde ) zu informieren. Das ist in allen Ländern innerhalb der EU gleich geregelt. Welche Fahrgestellnummern davon betroffen sind, erfährt der verkaufende Händler anhand einer entsprechenden Übersichtsliste, auf der sämtliche seiner verkauften Fahrzeuge mit den entsprechenden Fahrgestellnummern gelistet sind.
Ist, wie in den meisten Fällen bei Importfahrzeugen innerhalb der EU, noch ein weiterer verkaufender Händler "dazwischen", hängt dann alles von dessen "Einsatz" bzw. "Kundenservice" ab, ob der entsprechende Halter wirklich informiert wird.
Und dann gibt es ja noch den Händler/Vertragspartner bzw. die Werkstatt bei der/dem das Fahrzeug anschließend im Service ist.
Voraussetzung, der Halter "spart nicht an der falschen Stelle" und bringt sein Fahrzeug zur Wartung zu irgendeinem "Krauter um die Ecke" weil der ja schließlich "preiswerter" ist ( ?!).
Ein "kundenorientierter" Vertragspartner des Herstellers, überprüft bei jedem Werkstattbesuch, ob für das entsprechende Fahrzeug eine Aktion vorliegt und offen ist. Es eigentlich in diesem Falle egal, ob er das Fahrzeug verkauft hat oder nicht - jede Aktion ist schließlich auch Arbeit und Umsatz. Es ist dann in dessen Ermessen, obwohl eigentlich dazu verpflichtet, diese offenen Aktionen durchzuführen und auch, den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
Also:
1. handelt es sich um eine sicherheitsrelevante Rückrufaktion ? oder,
2. um eine nicht sicherheitsrelevante Rückrufaktion?
Im 1. Fall entspannt zurücklehnen und auf Post vom Hersteller warten.
Im 2. Fall, entweder warten bis Post oder ein Anruf kommt, oder aber zum "Vertragspartner des Vertrauens" gehen und notfalls nachfragen, wenn man Kenntnis hat von solch einer Aktion.
Übrigens, 98% aller Rückrufaktionen werden nur vorsorglich durchgeführt. Und ein Großteil aller Aktionen dient nur einem Zweck, die Fahrzeuge wieder in die Werkstatt zu bekommen. Nicht natürlich bei Fahrzeugen und Aktionen, die sich noch innerhalb der Hersteller-Gewährleistung befinden.
Ich hoffe, ich habe das "Thema" ( Phedra ) nicht wieder verfehlt, oder doch?
berlina
Re: Rückrufaktion
Bitte noch "einen" Nachsatz:
Es ist danach zu unterscheiden, wo das Fahrzeug erstzugelassen wurde.
In Holland verkauft und in Deutschland zugelassen - Meldung erfolgt dann automatisch über Flensburg an den deutschen Importeur.
In Holland verkauft und auch dort zugelassen - alles läuft über Holland und deren Händler.
berlina
Es ist danach zu unterscheiden, wo das Fahrzeug erstzugelassen wurde.
In Holland verkauft und in Deutschland zugelassen - Meldung erfolgt dann automatisch über Flensburg an den deutschen Importeur.
In Holland verkauft und auch dort zugelassen - alles läuft über Holland und deren Händler.
berlina