Porschebekanntschaft

ObeliX

Re: Porschebekanntschaft

Unread post by ObeliX »

hab das gerade im kleinen durch. rückwärtsfahrer is mir auf'm parkplatz vorn drauf gerollt. stoßstange war 2-3 mm nach hinten versetzt - spaltmaß an der seite stimmte auch nicht mehr. hätte mit richtbank über 1000€ gekostet. dein schaden könnte problemlos den zeitwert überschreiten.

ich kann nur empfehlen, daß von profis erledigen zu lassen.
also auf alle fälle soll deine werkstatt nen gutachter bestellen. die werkstatt kümmert sich dann auch um die abwicklung mit der versicherung. wenn es dabei zu problemen kommt geht der ball zurück an dich bzw. deinen anwalt.
jedenfalls bloß nichts auf eigene faust (privat) regeln. das gibt nur ärger und kostet enorm nerven. und wird ev. vom unfallgegner bzw. dessen versicherung auch noch übervorteilt.

MfG Obel
Kalle

Re: Porschebekanntschaft

Unread post by Kalle »

Hallo,

jetzt liegt mir das Gutachten vor:

Reparaturkosten: 7134 Euro; Wiederbeschaffungswert: 8200 Euro; Restwert: 2510 Euro
alles incl. MWST

Wer kennt sich da aus: die MWST vom Restwert kann bei einer Ersatzbeschaffung verrechnet werden??

Wahrscheinlich werde ich mich trennen.

Viele Grüße
Kalle
Bernhard Trögl

Re: Porschebekanntschaft

Unread post by Bernhard Trögl »

Was hat der Gutachter denn zum Wiederbeschaffungswert geschrieben, ist die von Dir genannte Zahl brutto oder netto? Daruf kommt es an, wenn Du wissen willst, was Du bekommen kannst. Wenn Du mir diese Frage beantwortest, kann ich Dir´s vorrechnen. Die Versicherungen versuchen in derartigen Fällen oft, den geschädigten über´s Ohr zu hauen. Du solltest deshalb einen Anwalt beauftragen. Dessen Kosten zahlt die Versicherung des Gegners, das ganze ist für Dich also kostenfrei.

Gruß Bernhard Trögl
Kalle

Re: Porschebekanntschaft

Unread post by Kalle »

Hallo Bernhard,
alle Beträge, auch der Wiederbeschaffungswert, sind Brutto.
Gruß
Kalle
Bernhard Trögl

Re: Porschebekanntschaft

Unread post by Bernhard Trögl »

Was hat denn der Gutachter nich dazugeschrieben? Üblicherweise wird in solchen Gutachten noch erklärt, ob das Fahrzeug mit ausweisbarer MwSt. zu bekommen ist oder nur noch auf dem Privatmarkt. Davon hängt es aber, wie Du zu wieviel MwSt. kommst.Kalle schrieb:
DieterG

Re: Porschebekanntschaft

Unread post by DieterG »


Hallo Kalle
ich gehe mal davon aus,dass sich der Unfall in Deutschland ereignet hat und Du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Dann wird die gegnerische Haftpflichtversicherung nach Erhalt des Gutachtens zunächst auf Totalschadenbasis abrechnen weil der Wiederbeschaffungsaufwand
(Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) geringer ist als die Reparaturkosten.
Also 8200 ./. 2510 = 5690
Bei dieser Berechnung gehe ich davon aus, dass Du Dir auf jeden Fall ein Erstzfahrzeug
für wenigstens 8200 anschaffen wirst.Läßt Du das Fahrzeug allerdings mit Rechnung reparieren, muss die Versicherung die
Reparaturkosten brutto bezahlen.
Weist Du die durchgeführte Reparatur allerdings nur durch die Vorlage einer Reparaturbestätigung des von Dir beauftragten Sachverständigen nach, dann bekommst Du die Reparaturkosten nur netto
Viel Glück
Dieter
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