noch schöne Ostern,
heute habe ich die Bekanntschaft mit einem Porsche gemacht. Der P ist mir hinten reingefahren und mein Lybra ist jetzt nur noch bedingt fahrfähig. Auf den ersten Blick nicht so schlimm, aber der Spalt zwischen Hintertür und Karosserie ist auf der linken Seite nur noch zu erahnen. Sicher ist die gesamte Karosserie "gepresst" worden. Kofferaumklappe, Stossstange hinten etc. ist natürlich hinüber. Meinen Sitz (elektr. verstellbar) hat es ganz nach hinten gedrückt, die Garagenfernbdienung (in der Mittelkonsole) hat durch den Aufschlag auch aufgegeben. Alles in allem, ist für mich der Lybra ein sicheres Auto, der P wurde abgeschleppt.
Meine Sorge ist nun, dass der Fahrzeugwert den Reparaturwert überschreitet. Oder kommt man da mit 6000 Euro hin.
viele Grüße, hoffentlich nicht zum letzten Mal
Kalle
Porschebekanntschaft
Re: Porschebekanntschaft
Du Armer,
den Wert bzw. Sachschaden wird die gegnerische Versicherung schätzen, dann weißt Du Bescheid. In Österreich (und in Deutschland meines Wissens nach sogar noch mehr) kann bei tatsächlich erfolgter Reparatur der Zeitwert des Fahrzeuges auch um ca. 10-15 % überschritten werden, wenn es sich grundsätzlich um ein noch erhaltungswürdiges Fahrzeug handelt. (Du hast dann die Wahl zwischen Abrechnung als Totalschaden oder Vornahme der (wenn auch leicht über dem Zeitwert liegenden) Reparatur-> Das gilt es im Fall des Falles mit dem Referenten der Versicherung auszuhandeln... natürlich nur, wenn Du rep. willst und nicht ev. eh froh bist, soeben einen "Käufer" für das Auto gefunden zu haben
lG und viel Glück,
Christian
den Wert bzw. Sachschaden wird die gegnerische Versicherung schätzen, dann weißt Du Bescheid. In Österreich (und in Deutschland meines Wissens nach sogar noch mehr) kann bei tatsächlich erfolgter Reparatur der Zeitwert des Fahrzeuges auch um ca. 10-15 % überschritten werden, wenn es sich grundsätzlich um ein noch erhaltungswürdiges Fahrzeug handelt. (Du hast dann die Wahl zwischen Abrechnung als Totalschaden oder Vornahme der (wenn auch leicht über dem Zeitwert liegenden) Reparatur-> Das gilt es im Fall des Falles mit dem Referenten der Versicherung auszuhandeln... natürlich nur, wenn Du rep. willst und nicht ev. eh froh bist, soeben einen "Käufer" für das Auto gefunden zu haben

lG und viel Glück,
Christian
Re: Porschebekanntschaft
Hallo Kalle.
Mir ist mal ein Kleinbus hinten rein geknallt, Türspalt der hinteren Türnen waren in Ordnung, Kofferraumklappe ging nicht mehr zu, mehr war von Aussen nicht zu sehen..... über 9000.- Schaden.
Anscheinend hatte der Kofferraumboden was abbekommen und musste ausgerichet werden.
Also zum Gutachter fahren und machen lassen
, das bringt ausnahmsweise mehr, als hier zu fragen.....
Ostergrüße
Markus
Mir ist mal ein Kleinbus hinten rein geknallt, Türspalt der hinteren Türnen waren in Ordnung, Kofferraumklappe ging nicht mehr zu, mehr war von Aussen nicht zu sehen..... über 9000.- Schaden.
Anscheinend hatte der Kofferraumboden was abbekommen und musste ausgerichet werden.
Also zum Gutachter fahren und machen lassen

Ostergrüße
Markus
Re: Porschebekanntschaft
Christian schrieb:
>
> Du Armer,
>
> den Wert bzw. Sachschaden wird die gegnerische Versicherung
> schätzen
Darauf MUSS man sich nicht einlassen!
Man darf einen selbst gewählten, freien, rechtlich anerkannten Gutachter bestimmen, der den Schaden begutachtet. Die Kosten hierfür MUSS die gegnerische Versicherung übernehmen, soweit ein Verschulden vorliegt (was hier wohl außer Zweifel steht).
Die gegnerische Versicherung KANN einen eigenen Gutachter schicken, das ist ihr gutes Recht, aber in erster Linie ist die Wahl des Gutachters dem Geschädigten freigestellt.
Ebenso hat man das Recht, das ganze Procedere durch einen Anwalt abwickeln zu lassen. Diesen MUSS die gegnerische Versicherung ebenso übernehmen.
Eine Zeitlang war ich wie vom Pech verfolgt und mir sind die Leute reihenweise in mein Auto reingefahren (fünf Unfälle, davon zwei Totalschäden, in drei Jahren, alle unverschuldet). Den ersten Schaden habe ich noch auf eigene Faust reguliert, alle weiteren dann der Anwalt. Da ich vollzeit-berufstätig bin, habe ich schon gar nicht die Zeit mit der Versicherung, dem Gutachter, der Werkstatt, dem Autoverleiher, etc. zu kommunizieren.
Daher mein Tip:
Nimm einen guten Anwalt und lass den das machen. Das schont die Nerven!
>
> Du Armer,
>
> den Wert bzw. Sachschaden wird die gegnerische Versicherung
> schätzen
Darauf MUSS man sich nicht einlassen!
Man darf einen selbst gewählten, freien, rechtlich anerkannten Gutachter bestimmen, der den Schaden begutachtet. Die Kosten hierfür MUSS die gegnerische Versicherung übernehmen, soweit ein Verschulden vorliegt (was hier wohl außer Zweifel steht).
Die gegnerische Versicherung KANN einen eigenen Gutachter schicken, das ist ihr gutes Recht, aber in erster Linie ist die Wahl des Gutachters dem Geschädigten freigestellt.
Ebenso hat man das Recht, das ganze Procedere durch einen Anwalt abwickeln zu lassen. Diesen MUSS die gegnerische Versicherung ebenso übernehmen.
Eine Zeitlang war ich wie vom Pech verfolgt und mir sind die Leute reihenweise in mein Auto reingefahren (fünf Unfälle, davon zwei Totalschäden, in drei Jahren, alle unverschuldet). Den ersten Schaden habe ich noch auf eigene Faust reguliert, alle weiteren dann der Anwalt. Da ich vollzeit-berufstätig bin, habe ich schon gar nicht die Zeit mit der Versicherung, dem Gutachter, der Werkstatt, dem Autoverleiher, etc. zu kommunizieren.
Daher mein Tip:
Nimm einen guten Anwalt und lass den das machen. Das schont die Nerven!
Re: Porschebekanntschaft
Ich denke, die 6000 € werden da nicht reichen.
Hatte vor kurzem mit meinem Y einen unverschuldeten Unfall. Sah nach wenig aus, Kotflügel hatte ne deftige Beule. Heraus kamen 3900 € Reparatur bei nem Zeitwert von etwa 2800 €. Bis zu 30 % über Zeitwert ist wohl noch tolerabel.
Gute Fahrt,
TZ
Hatte vor kurzem mit meinem Y einen unverschuldeten Unfall. Sah nach wenig aus, Kotflügel hatte ne deftige Beule. Heraus kamen 3900 € Reparatur bei nem Zeitwert von etwa 2800 €. Bis zu 30 % über Zeitwert ist wohl noch tolerabel.
Gute Fahrt,
TZ
Re: Porschebekanntschaft
Kalle schrieb:
> Meine Sorge ist nun, dass der Fahrzeugwert den Reparaturwert
> überschreitet. Oder kommt man da mit 6000 Euro hin.
Egal wie sehr du an dem Auto hängst: lass' die Hütte nicht reparieren.
Ein Auto, bei dem der Rahmen richtig verzogen ist, wird nie wieder wie
vorher, irgendwas wird klemmen, klappern, o.ä.
Du wirst einfach keine Freude mehr daran haben.
mf
> Meine Sorge ist nun, dass der Fahrzeugwert den Reparaturwert
> überschreitet. Oder kommt man da mit 6000 Euro hin.
Egal wie sehr du an dem Auto hängst: lass' die Hütte nicht reparieren.
Ein Auto, bei dem der Rahmen richtig verzogen ist, wird nie wieder wie
vorher, irgendwas wird klemmen, klappern, o.ä.
Du wirst einfach keine Freude mehr daran haben.
mf
Re: Porschebekanntschaft
@Jan:
Nichts gegen Anwälte, aber ein "Allheilmittel" ist die EInschaltung eines solchen nicht. Nur, wenn Dir die Abwicklung wirklich schnurz ist und Du damit nichts zu tun haben willst, macht es Sinn. Wenn Du aber eine möglichst schnelle Regulierung anstrebst und bereit bist, an der Abwicklung mitzuwirken, macht es oft Sinn, selbst "Hand anzulegen".
Gewisse Dinge kann Dir sowieso niemand abnehmen, zB Auto samt Schlüssel zur Verfügung stellen etc. und es gibt mEn nicht vielle Anwälte, die Die alle Arbeit abnehmen (zB Leihwagen nehmen etc). Das ist lustig zu lesen, aber völlig unrealistisch. Solche Dinge musst Du - ganz egal ob mit oder ohne Anwalt - selbst erledigen. Der RA kann Dir nur die Kosten dafür einbringlich machen...
lG,
Christian
P.S.: Bitte nicht missverstehen, ich habe nichts gegen Anwälte, aber aus der täglichen Regulierungspraxis weiß ich, dass die Einschaltung eines solchen nicht immer automatisch zu einer Beschleunigung der Abwicklung führt
Nichts gegen Anwälte, aber ein "Allheilmittel" ist die EInschaltung eines solchen nicht. Nur, wenn Dir die Abwicklung wirklich schnurz ist und Du damit nichts zu tun haben willst, macht es Sinn. Wenn Du aber eine möglichst schnelle Regulierung anstrebst und bereit bist, an der Abwicklung mitzuwirken, macht es oft Sinn, selbst "Hand anzulegen".
Gewisse Dinge kann Dir sowieso niemand abnehmen, zB Auto samt Schlüssel zur Verfügung stellen etc. und es gibt mEn nicht vielle Anwälte, die Die alle Arbeit abnehmen (zB Leihwagen nehmen etc). Das ist lustig zu lesen, aber völlig unrealistisch. Solche Dinge musst Du - ganz egal ob mit oder ohne Anwalt - selbst erledigen. Der RA kann Dir nur die Kosten dafür einbringlich machen...
lG,
Christian
P.S.: Bitte nicht missverstehen, ich habe nichts gegen Anwälte, aber aus der täglichen Regulierungspraxis weiß ich, dass die Einschaltung eines solchen nicht immer automatisch zu einer Beschleunigung der Abwicklung führt

Re: Porschebekanntschaft
Hallo,
mir ist auf der BAB einer mit einem alten Ford hinten in den Lybra SW reingerutscht, danach hat nur die Heckklappe nicht mehr auf Anhieb geschlossen -> Ergebnis: Schaden 5000EUR, da Heckblech verzogen, wenn das Auto total krumm ist, lass das Auto sausen, auch wenn es aergerlich ist.
Lybras gibt es derzeit noch relativ guenstig. Deinen aktuellen Fahrzeugwert kannst Du bei www.dat.de bestimmen.
Ciao
Andreas
mir ist auf der BAB einer mit einem alten Ford hinten in den Lybra SW reingerutscht, danach hat nur die Heckklappe nicht mehr auf Anhieb geschlossen -> Ergebnis: Schaden 5000EUR, da Heckblech verzogen, wenn das Auto total krumm ist, lass das Auto sausen, auch wenn es aergerlich ist.
Lybras gibt es derzeit noch relativ guenstig. Deinen aktuellen Fahrzeugwert kannst Du bei www.dat.de bestimmen.
Ciao
Andreas
Re: Porschebekanntschaft
Ich will es mal so formulieren:
Ohne Anwalt hatte ich das eine mal sehr lange auf die Zahlung warten müssen, jede Menge Zeit investieren müssen (die ich eigentlich nicht habe) und musste mich dann noch wegen der Höhe der Mietwagenkosten mit der Versicherung auseinandersetzen.
Mit Anwalt habe ich in der Tat bislang das verunfallte Fahrzeug einfach beim Vertragshändler abgegeben und einen Leihwagen mitgenommen und ebenso einfach nach der Reparatur wieder zurück getauscht. So einfach geht das also durchaus. Ich musste mich nicht um die Details kümmern, das hat das Team Händler/Anwalt alles unter sich ausgemacht, ich habe dem Händler/Anwalt lediglich eine Vollmacht ausgestellt. Zwischenzeitlich eingehender Schriftverkehr wurde an den Anwalt weitergeleitet.
So völlig unrealistisch ist das also nicht.
Und da es mein gutes Recht ist, durch den Unfall entstandene Angelegenheiten durch den Anwalt regeln zu lassen, nehme ich dieses auch wahr. Schließlich bin ich ja das Opfer und ohne den Unfall hätte ich auch keinen Grund, meine Zeit für so etwas zu vergeuden.
Natürlich muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit bestehen, sonst könnte der Einsatz eines Anwalts tatsächlich kontraproduktiv wirken. Wegen eines Kratzers in der Tür (vielleicht vom Einkaufswagen) muss man natürlich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, der Fall von Kalle scheint jedoch etwas hochpreisiger zu werden, da würde ich persönlich auf Nummer Sicher gehen und einen Anwalt einschalten.
Jan
Ohne Anwalt hatte ich das eine mal sehr lange auf die Zahlung warten müssen, jede Menge Zeit investieren müssen (die ich eigentlich nicht habe) und musste mich dann noch wegen der Höhe der Mietwagenkosten mit der Versicherung auseinandersetzen.
Mit Anwalt habe ich in der Tat bislang das verunfallte Fahrzeug einfach beim Vertragshändler abgegeben und einen Leihwagen mitgenommen und ebenso einfach nach der Reparatur wieder zurück getauscht. So einfach geht das also durchaus. Ich musste mich nicht um die Details kümmern, das hat das Team Händler/Anwalt alles unter sich ausgemacht, ich habe dem Händler/Anwalt lediglich eine Vollmacht ausgestellt. Zwischenzeitlich eingehender Schriftverkehr wurde an den Anwalt weitergeleitet.
So völlig unrealistisch ist das also nicht.
Und da es mein gutes Recht ist, durch den Unfall entstandene Angelegenheiten durch den Anwalt regeln zu lassen, nehme ich dieses auch wahr. Schließlich bin ich ja das Opfer und ohne den Unfall hätte ich auch keinen Grund, meine Zeit für so etwas zu vergeuden.
Natürlich muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit bestehen, sonst könnte der Einsatz eines Anwalts tatsächlich kontraproduktiv wirken. Wegen eines Kratzers in der Tür (vielleicht vom Einkaufswagen) muss man natürlich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, der Fall von Kalle scheint jedoch etwas hochpreisiger zu werden, da würde ich persönlich auf Nummer Sicher gehen und einen Anwalt einschalten.
Jan
Re: Porschebekanntschaft
Na wenn alles so reibungslos für Dich abgelaufen ist, war das in der Tat eine gute Entscheidung. Ich mutmaße allerdings, dass dann ja offenbar nichts strittig war - weder dem Grunde noch der Höhe nach. Wenn die Haftungslage nämlich nicht so klar ist, kann auch ein Anwalt keine Wunder wirken und die Abwicklung zieht sich unweigerlich in die Länge. Da hat auch ein Anwalt schnell sein Pulver verschossen. Und wenn mal die Klage draußen ist, hat die Versicherung meist keinen Animo für eine besonders schnelle Vorgehensweise (bzw. trägt das Gericht selbst auch genug zur Verschleppung bei 
Aber Du hast natürlich nicht unrecht, dass es nicht schadet, diese Tätigkeiten jemanden machen zu lassen, der damit Erfahrung hat.
Also: Auf dass bei Kalle alles gut klappen möge, alles Gute!
lG,
Christian

Aber Du hast natürlich nicht unrecht, dass es nicht schadet, diese Tätigkeiten jemanden machen zu lassen, der damit Erfahrung hat.
Also: Auf dass bei Kalle alles gut klappen möge, alles Gute!
lG,
Christian