garnti3 beim kauf
garnti3 beim kauf
hallo mal eine frage habe einen lancia lybra gekauft bj 2000 habe jetzt noch 3 monate garantie jetzt ist die klimaanlage kapput gegangen alles ausgelaufen sogar auf der beirfahrer seite alles naßim fußraum muß das der autohändler übernehmen weil könnte mir vorstellen das das teuer würd
Re: garnti3 beim kauf
Hallo Marco
Die deutsche Sprache hält solche Feinheiten wie Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen und Grammatik nicht zum Spaß bereit.
Dadurch wird die Lesbarkeit bedeutend verbessert und auch der Sinn der Aussage kann wesentlich schneller erschlossen werden.
Zu den eigentlichen Fragen:
Die angesprochenen drei Monate Garantie beziehen sich vermutlich auf eine Gebrauchtwagengarantie des Händlers?
Dann hängt die Haftungsfrage vom Umfang dieser Garantie ab. Oftmals werden bei Gebrauchtwagengarantien einzelne Elemente ausgenommen, oder die Ersatzleistung umfasst nur den Zeitwert. Dann bleibt man unter Umständen auf einem Teil der Kosten sitzen.
Sollte der Händler hingegen gewährleistungspflichtig sein, so muss er den Schaden beheben. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist - soweit ich weiß - ein Jahr Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings bin ich kein Jurist und tätige diese Aussage daher ohne Gewähr.
Wenn Kühlflüssigkeit im Fahrzeuginnenraum auftritt, ist vermutlich der (Heizungs-) Wärmetauscher oder eine Zu- oder Ableitung hierfür defekt. Dieser Schaden muss also nicht zwangsweise einen Defekt der KIimaanlage bedeuten.
Gruß,
Jan
Die deutsche Sprache hält solche Feinheiten wie Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen und Grammatik nicht zum Spaß bereit.
Dadurch wird die Lesbarkeit bedeutend verbessert und auch der Sinn der Aussage kann wesentlich schneller erschlossen werden.
Zu den eigentlichen Fragen:
Die angesprochenen drei Monate Garantie beziehen sich vermutlich auf eine Gebrauchtwagengarantie des Händlers?
Dann hängt die Haftungsfrage vom Umfang dieser Garantie ab. Oftmals werden bei Gebrauchtwagengarantien einzelne Elemente ausgenommen, oder die Ersatzleistung umfasst nur den Zeitwert. Dann bleibt man unter Umständen auf einem Teil der Kosten sitzen.
Sollte der Händler hingegen gewährleistungspflichtig sein, so muss er den Schaden beheben. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist - soweit ich weiß - ein Jahr Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings bin ich kein Jurist und tätige diese Aussage daher ohne Gewähr.
Wenn Kühlflüssigkeit im Fahrzeuginnenraum auftritt, ist vermutlich der (Heizungs-) Wärmetauscher oder eine Zu- oder Ableitung hierfür defekt. Dieser Schaden muss also nicht zwangsweise einen Defekt der KIimaanlage bedeuten.
Gruß,
Jan