Geschmackssache?! Mein Ypse, oder was ist machbar! Eure Meinung zählt!
Re: @Panu §21? Weist du was das ist?
großer Tobak, wenn dem Polizisten bei einer Verkehrskontrolle was nicht koscher ist (z.B. wenn du den durch dein Xenon blendest oder dein AUspuff zu laut ist), kann er vor Ort u. Stelle dein Fzg. stilllegen lassen. Da braucht es nicht mal ne Mängelkarte zu.
Re: xenon im Y
du versthest es einfach nicht. ich kann mir auch nen bekannten tüv-fuzzi kraulen und mir durch beziehungen einmal tüv untersuchung für 2 jahre für ein abgewracktes auto holen. das ist nicht das problem. das problem ist, das eine tüv eintragung jederzeit wieder ausgetragen werden kann. genauso wie eine tüv untersuchung von einem unwissenden hinterhof tüv-ingenieur gemacht werden kann, der null peilung hat.
aber zurück zum vorschlag den es hier mal gab: wenn du dir trotz glanzes deiner unwissenheit so sicher bist, warum zeigst du nicht mal ein foto deines fahrzeugbriefs ob die sachen wirklich eingetragen sind.
ansonsten hat diese diskussion mit dir keinen sinn
aber zurück zum vorschlag den es hier mal gab: wenn du dir trotz glanzes deiner unwissenheit so sicher bist, warum zeigst du nicht mal ein foto deines fahrzeugbriefs ob die sachen wirklich eingetragen sind.
ansonsten hat diese diskussion mit dir keinen sinn
Re: @Panu §21? Weist du was das ist?
Das Fahrzeug wird beschlagnahmt und auf die Kosten des Halters zum Polizeihof verbracht.
Danach erfolgt die technische Klaerung des Verdachtes.
Da haben schon manche grosse Augen gemacht, meistens Motorradfahrer.
Gruss Jochen
Danach erfolgt die technische Klaerung des Verdachtes.
Da haben schon manche grosse Augen gemacht, meistens Motorradfahrer.
Gruss Jochen