Airbagkontrolleuchte

Leeraner

Airbagkontrolleuchte

Unread post by Leeraner »

Hallo an die Thema-Gemeinde,
ich habe mir heute einen sehr schönen Thema V6 LS Bj.1993 mit wenigen Kilometern auf der Uhr angesehen. Trotz einer langen Standzeit von etwa 2 Jahren ist das Auto sehr gut in Schuß. Also steht bei Zulassung zuerst eine Vollabnahme ins Haus. Was mich allerdings sehr störte, ist die Tatsache daß die Airbag-Kontrolleuchte auch beim Starten dunkel blieb. Das Auto wird von Privat verkauft, die Besichtigung fand aber bei einem Lancia-Händler statt, weil das Fahrzeug zum "Fahrbereit machen" dort in der Werkstatt war. Aber auch die Mitarbeiter des Betriebs konnten das Problem mit der Kontrolleuchte nicht klären. Meiner Meinung nach habe ich beim TÜV ein Problem wenn die Leuchte beim Starten nicht für einige Sekunden aufleuchtet.

Ich bin auf Eure Antworten gespannt,

der Leraner
cutrofiano

Re: Airbagkontrolleuchte

Unread post by cutrofiano »

Hallo, Leraner,

das merken die beim TÜV doch gar nicht.
Oder glaubst du, die wissen von jedem Auto die Details der Warnleuchten Startroutine?
Falls du allerdings ein Eigeninteresse daran haben solltest, ob der Airbag auch funktioniert:
Für die Leuchte gibt es einen Selbsttest (hat RRS hier mal beschrieben).
Vermutlich ist einfach die Birne hin.
Mehr Sorgen würde ich mir machen, wenn die Birne nicht ausginge.
Es gibt natürlich auch Leute, die reparieren nervige Defekte, indem sie das Birnchen der Warnlampe erschlagen...

Grüße,
Cutrofiano
jürgen

Re: Airbagkontrolleuchte

Unread post by jürgen »

Hallo,

schließe mich cutrofiano an.

Außerdem brauchst du keine Vollabnahme zu machen;

es gibt doch eine neue Regelung, erst nach 7 Jahren Standzeit erlischt der Brief und eine Vollabnahme wird fällig. Brauchst nur AU und dann HU machen lassen, wie sonst auch (alle zwei Jahre).

Gruß Jürgen
Leeraner

Re: Airbagkontrolleuchte

Unread post by Leeraner »

Hallo Cutrofiano,
ist dieses Aufleuchten der Kontrolleuchte nicht bei allen Fahrzeugen gleich? Zumindest bei Lancia (Zeta) BMW, Ford, Toyota und VW läuft das so ab.
Natürlich ist es beruhigend wenn der Airbag auch funktioniert...

Gruß
der Leeraner
markus

Re: Airbagkontrolleuchte

Unread post by markus »

das mit der vollabnahme betrifft nur fahrzeuge die seit 1 april diesen jahres abgemeldet wurden(7 jahre löschungsfrist.)oder ?????.wo war den der unterschied bitte vollabnahme normaler tüv???bremsen mus die karre abgaswerte müssen passen keine inkontinens von flüssigkeiten haben und keine tragenden teile durchgerostete.fertig tüv is tüv .eh immer teurer von frist zu frist.
Patrick

Re: Airbagkontrolleuchte

Unread post by Patrick »

Der Unterschied ist der Preis, Vollabnahme ist teurer und es darf nicht ein einziger kleiner Mangel dran sein.
Fabian

Re: Airbagkontrolleuchte

Unread post by Fabian »



Die Vollabnahme kostet genau soviel wie eine normale Tüv-kontrolle.
zumind. hier bei uns in Mainz, kostet eine Vollabnahme 85Euro ink. AU

Grüße
Fabian
Patrick

Re: Airbagkontrolleuchte

Unread post by Patrick »

Der letzte mir bekannte Preis für Bayern ist 60 € für die Vollabnahme und 37 € für AU. Normaler TÜV kostet 43 €. Beim § 21 StVZO kann aber noch nach Aufwand aufgeschlagen werden.
Patrick Bartels

Re: Airbagkontrolleuchte

Unread post by Patrick Bartels »

Meines Wissens nach gilt die 7-Jahres-Frist rückwirkend.
Leeraner

Re: Airbagkontrolleuchte

Unread post by Leeraner »

Hallo,
habe mich auf der Seite des TÜV-Nord schlaugemacht, dort steht:

5. Wiederzulassung nach mehr als 84 Monaten Stilllegung
Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung ist auf 84 Monate beschränkt. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Begutachtung gemäß § 21 c StVZO, die sog. "Vollabnahme" erforderlich ist.

Also reicht die normale HU/AU aus.
Bliebe nur der Punkt mit der Airbag-Kontrolleuchte.

Gruß von dem Leeraner
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