Rolls Royce statt Lancia ?

jotscha

Rolls Royce statt Lancia ?

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Bei ebay wird derzeit ein einziger "Rolls Royce Silver Schadow II" angeboten (s. Art.Nr. 4589104242).
Da wir erst kürzlich einige Beiträge bezüglich Lancia und Gewährleistung hatten - auch hier wieder ein Unwissender der vergessen hat die auch für Privatleute gültige Gewährleistung auszuschliessen
(ganz abgesehen davon das es ja auch Shadow heissen müsste...).

Soll heissen der Höchstbieter bekommt nicht nur den Rolls sondern 2 Jahre Gewährleistung kostenlos dazu mitgeliefert - und der Verkäufer zahlt in den ersten 6 Monaten quasi jede Reparatur ......
Wenn in der Zeit zB die Steuerkette reißt - schätze mal dann sind min. 15000 Euro fällig......

Man könnte ja glatt mal umsteigen von Dolce far niente Lancia
zum british "understatement" Rolli.
berlina

Re: Rolls Royce statt Lancia ?

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Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die nach gesetzlicher Vermutung bereits bei Übergabe vorhanden waren. Im Zweifel wird das wohl so macher drauf ankommen lassen.....
Das bedeutet aber auch, dass er nicht für verschleißbedinge Schäden haften muss. Der Bruch einer Steuerkette bzw. der Riss eines Zahnriemens, in Abhängigkeit und je nach Laufleistung und Alter des Fahrzeuges, verschlissene Bremsen oder Reifen usw., sind durch die kaufvertragliche Sachmängelhaftung nicht gedeckt. Ebenso bei nachweislicher unsachgemäßer Handhabung/Behandlung.

berlina
jotscha

Re: Rolls Royce statt Lancia ?

Unread post by jotscha »

Sorry lieber berlina - meine Erfahrung war ganz anders: ich hatte genau diesen Fall bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privat nach 6 Wochen (Zahnriemen gerissen / 2500 E. Rep.kosten) - und bekam vor Gericht ganz klar recht (und trotz Gutachten und Gegengutachten etc.) und der Schaden musste mir bezhalt werden. Das ist ja das fatale für den Privat-Verkäufer der vergisst die Gewährleistung auszuschliessen - in den ersten 6 Monaten zumindest (Beweisumkehr) - haftet er so gut wie für alles....


Es könnte natürlich sein das bei einem uralt Rolls Royce die Sache etwas anders aussieht - habe aber allgemein die Beobachtung gemacht das Gerichte (aufgrund langjähriger schlechter Erfahrungen
mit Gebrauchtwagenhändlern und G.Ausschluss und Kundenüberdentischziehen) stark auf Käufer sprich Verbraucher Seite stehen...

PS
Und nachdem der Anwalt des Angeklagten wohl auch nur Geschäfte machen wollte anstatt seinen Mandanten zu einer schnellen und günstigen aussergerichtlichen Einigung zu überreden - kamen auf den Verkäufer noch etwa 1500 Euro Kosten obendrauf hinzu - er tat mir dann fast schon wieder leid....
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