Erstmal auch von mir ganz herzliche Gratulation zu deinem
"Einkauf"... schöne Ausführung mit den, meiner Meinung nach,
schönsten Felgen.
Betr. Farbe: Ich denke schon, dass es das "hellere" rot ist,
dann würde die Bezeichnung "Bordeaux Tintoretto" Nr. 175
stimmen. Das von Bob genannte "Nero Caravaggio" Nr. 814
ist relativ dunkel, fast schwarz und rot durchschimmernd.
Du kannst von mir bei Gelegenheit gerne eine ausführliche
Prospektmappe mit Farbskala bekommen.
Gruss
Heini
Endlich eine Diva - Vorstellung und erster Bericht
Re: Endlich eine Diva - Vorstellung und erster Bericht
Hallo Torge,
Jetzt habe ich mir Deine Bilder nochmal angesehen, da muss ich ja echt was auf den Augen gehabt haben, aber Heini hat natürlich völlig recht und so passt es auch ganz klar zum Aufkleber.
Zum Thema des deutschen Kurzkennzeichens habe ich jedoch von verschiedenen Deutschen Behörden die eindeutige Aussage bekommen, dass Du mit einem Deutschen Kurzkennzeichen kein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland einführen darfst.
Dies steht auch in keinem Wiederspruch zu Kapitel 4.2 der Verordnung die Du gepostet hast, wie ich seinerzeit lernen durfte. Es ist eine "soll" Bestimmung wie Du am Ende des Textets siehst. Hier unterscheiden sich die Auffassungen er Kommission mit denen in D. Also praktisch heisst das in 4.2, Du bekommst keine Probleme in Italien oder Österreich aber rein rechtlich, sobald Du die Deutsche Grenze überschreitest.
Wenn Deine Zulassungsstelle gewissenhaft arbeitet, dann muss sie bei Ausstellung des Kurzkennzeichen Fahrzeugscheins verlangen, dass Du die Fahrtroute einträgst. Wenn Du dann Italien - Ö - D angibst müssten sie Dich auch darauf hinweisen, dass dies nicht gestattet ist.
Jetzt gibt es natürlich alle Möglichkeiten in der Realität und schon viele haben es so gemacht wie Du und ohne Probleme, aber wie gesagt, meine Ausführungen beschreiben nur die Deutschen Ausführungen.
4.2. Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
In vielen Mitgliedstaaten ist die Kurzzeitzulassung möglich. Mit ihr kann ein Kraftfahrzeug gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält oder den Zulassungsstaat verlässt. Die Kurzzeitzulassung erfolgt in der Regel im Herkunftsmitgliedstaat des Fahrzeugs. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitg- liedstaat auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestim- mungsmitgliedstaates anerkennen sollte.
Grüsse
Bob
Jetzt habe ich mir Deine Bilder nochmal angesehen, da muss ich ja echt was auf den Augen gehabt haben, aber Heini hat natürlich völlig recht und so passt es auch ganz klar zum Aufkleber.
Zum Thema des deutschen Kurzkennzeichens habe ich jedoch von verschiedenen Deutschen Behörden die eindeutige Aussage bekommen, dass Du mit einem Deutschen Kurzkennzeichen kein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland einführen darfst.
Dies steht auch in keinem Wiederspruch zu Kapitel 4.2 der Verordnung die Du gepostet hast, wie ich seinerzeit lernen durfte. Es ist eine "soll" Bestimmung wie Du am Ende des Textets siehst. Hier unterscheiden sich die Auffassungen er Kommission mit denen in D. Also praktisch heisst das in 4.2, Du bekommst keine Probleme in Italien oder Österreich aber rein rechtlich, sobald Du die Deutsche Grenze überschreitest.
Wenn Deine Zulassungsstelle gewissenhaft arbeitet, dann muss sie bei Ausstellung des Kurzkennzeichen Fahrzeugscheins verlangen, dass Du die Fahrtroute einträgst. Wenn Du dann Italien - Ö - D angibst müssten sie Dich auch darauf hinweisen, dass dies nicht gestattet ist.
Jetzt gibt es natürlich alle Möglichkeiten in der Realität und schon viele haben es so gemacht wie Du und ohne Probleme, aber wie gesagt, meine Ausführungen beschreiben nur die Deutschen Ausführungen.
4.2. Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
In vielen Mitgliedstaaten ist die Kurzzeitzulassung möglich. Mit ihr kann ein Kraftfahrzeug gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält oder den Zulassungsstaat verlässt. Die Kurzzeitzulassung erfolgt in der Regel im Herkunftsmitgliedstaat des Fahrzeugs. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitg- liedstaat auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestim- mungsmitgliedstaates anerkennen sollte.
Grüsse
Bob
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http://www.thesis-treffen.de
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Re: Endlich eine Diva - Vorstellung und erster Bericht
Bob schrieb:
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> Hallo Torge,
> Jetzt habe ich mir Deine Bilder nochmal angesehen,
> da muss ich ja echt was auf den Augen gehabt
> haben, aber Heini hat natürlich völlig recht und
> so passt es auch ganz klar zum Aufkleber.
>
> Zum Thema des deutschen Kurzkennzeichens habe ich
> jedoch von verschiedenen Deutschen Behörden die
> eindeutige Aussage bekommen, dass Du mit einem
> Deutschen Kurzkennzeichen kein Fahrzeug aus dem
> Ausland nach Deutschland einführen darfst.
> Dies steht auch in keinem Wiederspruch zu Kapitel
> 4.2 der Verordnung die Du gepostet hast, wie ich
> seinerzeit lernen durfte. Es ist eine "soll"
> Bestimmung wie Du am Ende des Textets siehst. Hier
> unterscheiden sich die Auffassungen er Kommission
> mit denen in D. Also praktisch heisst das in 4.2,
> Du bekommst keine Probleme in Italien oder
> Österreich aber rein rechtlich, sobald Du die
> Deutsche Grenze überschreitest.
> Wenn Deine Zulassungsstelle gewissenhaft arbeitet,
> dann muss sie bei Ausstellung des Kurzkennzeichen
> Fahrzeugscheins verlangen, dass Du die Fahrtroute
> einträgst. Wenn Du dann Italien - Ö - D angibst
> müssten sie Dich auch darauf hinweisen, dass dies
> nicht gestattet ist.
> Jetzt gibt es natürlich alle Möglichkeiten in
> der Realität und schon viele haben es so gemacht
> wie Du und ohne Probleme, aber wie gesagt, meine
> Ausführungen beschreiben nur die Deutschen
> Ausführungen.
>
> 4.2. Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
> In vielen Mitgliedstaaten ist die
> Kurzzeitzulassung möglich. Mit ihr kann ein
> Kraftfahrzeug gefahren werden, bis es die
> endgültige Zulassung erhält oder den
> Zulassungsstaat verlässt. Die Kurzzeitzulassung
> erfolgt in der Regel im Herkunftsmitgliedstaat des
> Fahrzeugs. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich
> aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs
> und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass
> der Herkunftsmitg- liedstaat auf seinem
> Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und
> Zulassungsbescheinigungen des Bestim-
> mungsmitgliedstaates anerkennen sollte.
>
> Grüsse
>
> Bob
Muss mich mal Einmischen,Ich habe vor 3 Jahren auch ein Chrysler 300c aus Holland nach Deutschland Importiert,und Zwar auch mit den Normalen Gelben Kurzzeit-Kennzeichen,und dort Gab es auch keine Probleme,habe Extra bei der Versicherung Nachgefragt ob das geht,mit der Aussage das es Geht aber nicht gerne Gesehen wird,weshalb auch immer,so war meine Erfahrung,und diese Zoll Kennzeichen ist nur nochmal Extra Kohle mache,den es macht schon Unterschied ob ich 70 Euro für Kurzzeit Kennzeichen ausgebe oder 250Euro für Zoll-Kennzeichen!
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> Hallo Torge,
> Jetzt habe ich mir Deine Bilder nochmal angesehen,
> da muss ich ja echt was auf den Augen gehabt
> haben, aber Heini hat natürlich völlig recht und
> so passt es auch ganz klar zum Aufkleber.
>
> Zum Thema des deutschen Kurzkennzeichens habe ich
> jedoch von verschiedenen Deutschen Behörden die
> eindeutige Aussage bekommen, dass Du mit einem
> Deutschen Kurzkennzeichen kein Fahrzeug aus dem
> Ausland nach Deutschland einführen darfst.
> Dies steht auch in keinem Wiederspruch zu Kapitel
> 4.2 der Verordnung die Du gepostet hast, wie ich
> seinerzeit lernen durfte. Es ist eine "soll"
> Bestimmung wie Du am Ende des Textets siehst. Hier
> unterscheiden sich die Auffassungen er Kommission
> mit denen in D. Also praktisch heisst das in 4.2,
> Du bekommst keine Probleme in Italien oder
> Österreich aber rein rechtlich, sobald Du die
> Deutsche Grenze überschreitest.
> Wenn Deine Zulassungsstelle gewissenhaft arbeitet,
> dann muss sie bei Ausstellung des Kurzkennzeichen
> Fahrzeugscheins verlangen, dass Du die Fahrtroute
> einträgst. Wenn Du dann Italien - Ö - D angibst
> müssten sie Dich auch darauf hinweisen, dass dies
> nicht gestattet ist.
> Jetzt gibt es natürlich alle Möglichkeiten in
> der Realität und schon viele haben es so gemacht
> wie Du und ohne Probleme, aber wie gesagt, meine
> Ausführungen beschreiben nur die Deutschen
> Ausführungen.
>
> 4.2. Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
> In vielen Mitgliedstaaten ist die
> Kurzzeitzulassung möglich. Mit ihr kann ein
> Kraftfahrzeug gefahren werden, bis es die
> endgültige Zulassung erhält oder den
> Zulassungsstaat verlässt. Die Kurzzeitzulassung
> erfolgt in der Regel im Herkunftsmitgliedstaat des
> Fahrzeugs. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich
> aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs
> und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass
> der Herkunftsmitg- liedstaat auf seinem
> Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und
> Zulassungsbescheinigungen des Bestim-
> mungsmitgliedstaates anerkennen sollte.
>
> Grüsse
>
> Bob
Muss mich mal Einmischen,Ich habe vor 3 Jahren auch ein Chrysler 300c aus Holland nach Deutschland Importiert,und Zwar auch mit den Normalen Gelben Kurzzeit-Kennzeichen,und dort Gab es auch keine Probleme,habe Extra bei der Versicherung Nachgefragt ob das geht,mit der Aussage das es Geht aber nicht gerne Gesehen wird,weshalb auch immer,so war meine Erfahrung,und diese Zoll Kennzeichen ist nur nochmal Extra Kohle mache,den es macht schon Unterschied ob ich 70 Euro für Kurzzeit Kennzeichen ausgebe oder 250Euro für Zoll-Kennzeichen!