Garantieausschluß bei Weiterverkauf !?

Hier können Lancisti auch über andere Sachen als Lancia reden.
fiorello
Posts: 3679
Joined: 21 Dec 2008, 18:44

Garantieausschluß bei Weiterverkauf !?

Unread post by fiorello »

Hallo Lanciafreunde,

ich bin ein wenig ratlos im Bezug auf Herstellergarantie.

Wir haben vor ein paar Monaten einen Philips Aquatrio gebraucht gekauft, das Gerät wurde neu am 04.05.2012 gekauft und sogar noch mit einer Zusatzgarantie versehen, in dem Fall dann eine Anschlußgarantie für das dritte Jahr.

Nun ist an dem Gerät ein defekt aufgetreten und das sogar innerhalb der zweijährigen Garantie, Philips weigert sich das Gerät zu reparieren da wir nicht Erstbesitzer sind ::o in den Garantiebedingungen von Philips wird das auch so beschrieben, was mich nur wundert, darf ein Hersteller so etwas ? ich bin der Auffassung das sich die Garantie auf das Gerät bezieht und nicht auf den Besitzer, immerhin haben wir alle Unterlagen vorliegen !!

Kann es sein das unser Gesetz derartige Lücken ausweist und Hersteller wie Philips sich dieser bedienen (td)
Saluti
Fiore
Lancista per sempre

Lebensstil
Agilität
Noblesse´
Charmant
Innovativ
Außergewöhnlich

Delta 1,3, Prisma 1,6iE, Thema 2.Serie 16V, Dedra 1,6 i.E, Dedra 2,0 i.E, Kappa 2,4 LX Berlina, Kappa Coupe 2,4 2.Serie, Thesis 3,0 V6 Emblema, Ypsilon 1,2 LS, Ypsilon 1,4 LX, Musa 1,4 Oro, Lybra 1,8 LX SW. l Kappa Coupe 2,0 20V T, Ypsilon Cosmopolitan, New Ypsilon 1,2 Oro, Delta 3 1,4 T-Jet Oro..........

meine anderen Italiener...Alfasud 1,3, Maserati Biturbo, Fiat 131 Mirafiori Sport Walter Röhrl Edition 2000TC, Alfa Sei 2,5 V6 1.Serie, Fiat Bravo
User avatar
LCV
Posts: 6585
Joined: 21 Dec 2008, 19:15
Contact:

Re: Garantieausschluß bei Weiterverkauf !?

Unread post by LCV »

Hi Fio,

da müsste man einen RA fragen, aber der kostet etwas. Deshalb erst mal die nächste Verbraucherschutzzentrale kontaktieren.
Übrigens habe ich mal gelesen, dass man als Verkäufer (auch privat) für gebrauchte Geräte 6 Monate haftet, selbst wenn die Garantie des Herstellers bereits erloschen ist. Deshalb privat immer mit Kaufvertrag und Ausschluss. Firmen können ausschlßen, was sie wollen. Da greift zuerst das Gesetz.

Gruß Frank
Lancia Club Vincenzo - Int. Lancia Flaminia Register - Int. Lancia Thema Register - Eurovan 1 IG - SAAB-Freunde Südbaden
www.lancia-club-vincenzo.com
lanciadelta64
Posts: 9055
Joined: 07 Jan 2009, 20:28

Re: Garantieausschluß bei Weiterverkauf !?

Unread post by lanciadelta64 »

Guckst du hier... http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

(weitere Links: https://www.google.de/#q=herstellergara ... =undefined

Die Garantie ist eine "freiwillige" Leistung eines Herstellers und somit auch deren Leistungsabdeckung, ergo kann man diese für den Fall eines Weiterverkaufs der Ware "ausschließen". Anders sieht es bei der Mängelhaftung aus, denn die ist gesetzlich "eindeutig" geregelt und kann auch nicht durch vertraglich festgelegten Einschränkungen umgangen werden.

Über "Mängelhaftung": https://www.google.de/#q=was+ist+m%C3%A ... =undefined
Post Reply

Return to “D02 Lancia Café”