Kostenloser Leihwagenanspruch bei Garantiereparaturen?

sansibar-musa
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Joined: 27 Nov 2010, 14:15

Kostenloser Leihwagenanspruch bei Garantiereparaturen?

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Eine Frage, die unter Umständen schon einmal hier zur Sprache kam: Bei mir steht am Freitag ein Werkstattaufenthalt an, wo ausschließlich ein paar Garantiereparaturen stattfinden, da meine (gesetzliche) 2 - Jahres - Garantie im Juni ausläuft.

Bei meinen bisherigen Autohäusern (Fiat & Alfa) gab es in solchen Fällen den einen Ersatzwagen immer kostenfrei (ausser Benzin natürlich). Durch den Lancia musste ich mir nun eine andere Werke suchen und war heute nicht schlecht überrascht: Nach Auskunft des "Netten" wird mir nur der Leihwagern erstattet, wenn der Grund meines Werkstattaufenthaltes ein nicht mehr fahrbares Auto ist. Heißt, da mein Auto fahrbar ist, es ja nur Kleinigkeiten gemacht werden, muss ich zahlen.

Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Delta Argento Dinamica tjet 120 (Ez 6/10)
(Klimaautomatic, Blue&me, 17´´ Alu Elegant, Parksensoren, Lederlenkrad, dunkle Scheiben, verchromte Spiegel / Auspuffendrohr), Lancia - Fussmatten
lanciadelta64
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Re: Kostenloser Leihwagenanspruch bei Garantiereparaturen?

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Nun ich kann nur für Italien sprechen: Wenn ein Auto nicht am gleichen Tag fertig wird, hat man einen Anspruch auf einen kostenlosen Wagen - sonst wird 30 Euro als Pauschale pro Tag erhoben. Bei meinem Freundlichen wird das dann bei "Stammkunden" etwas flexibler gehandhabt, allerdings muss man dann zuvor das absprechen bzw. den Termin so legen, dass dann auch ein Auto zur Verfügung steht...
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