In Italien darf man mit dem Tagfahrlicht anstatt des Abblendlichts fahren, sofern Wetter- und Lichtverhältnisse das erlauben. Anders ausgedrückt, wenn es regnet, schneit etc. oder man beispielsweise durch einen Tunnel fährt, muss man auch bei Fahrzeugen mit Tagfahrlicht das Abblendlicht einschalten.
Drucke dir bitte diese beiden Artikel aus:
1)
http://www.mit.gov.it/mit/site.php?p=no ... d_dett=155 (dieser Artikel 152 behandelt das Fahren mit Licht und erwähnt ausdrücklich, dass anstelle des Abblendlichts mit den Tagfahrlicht gefahren werden darf. Das ist besonders wichtig, weil beim Tagfahrlicht weder Kennzeichen noch Rückbeleuchtung gehen, die normalerweise auch am Tage leuchten müssen). Das Tagfahrlicht heißt im Italienischen
luci di marcia diurna oder "kurz" genannt "
luci diurne"
Mir ist bisher kein Fall bekannt, bei dem irgendein Ordnungshüter (Carabinieri, Polizia di Stato, Forestale, Guardia di Finanza, Polizia Municipale etc.) dennoch auf die Idee gekommen wäre, einem ein "Bußgeld" zu geben.
Anders sieht es für den zweiten Fall aus:
2)
http://www.mit.gov.it/mit/site.php?p=no ... d_dett=154
Dieser Artikel behandelt über Beleuchtungen, die am Auto dran sein dürfen, also einerseits dieses Tagfahrlicht, andererseits das Kurvenfahrlicht:
hier die Punkte q- tris, quater und quinquies
Ein paar "hypereifrige" Beamten sollen schon dem einen oder anderen ein Strafmandat gegeben haben, weil abwechselnd ein Nebelscheinwerfer anging, wobei es ja in Italien verboten ist, außerhalb der genannten Fälle mit Nebelscheinwerfer zu fahren.
Bevor also die Ärger machen, weil abwechselnd ein Nebelscheinwerfer leuchtet oder beim adaptiven Licht die Scheinwerfer hinter dem Glas sich je in eine Richtung bewegen, kannst du denen die passenden Artikel zeigen, sofern sie Ärger machen.
Ich habe diese beiden Artikel immer im Handschuhfach für den Fall, dass ich auf besonders "intelligente" Ordnungshüter stoßen werde.
Das Problem ist nämlich, dass du selbst unter Protest vor Ort zahlen musst, da du ein "ausländisches" Kennzeichen hast. Du kannst also nicht das Protokoll nach Hause schicken lassen und dann Beschwerde einlegen. Denn wenn du nicht vor Ort zahlst, können sie dir dein Auto beschlagnahmen.
Daher solltest du dich auf jeden Fall an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (und an allen anderen Regeln), denn in Deutschland ist man gewöhnt, beim Strafmaß sehr "billig" davon zu kommen. Hier werden schon höhere Summen fällig, die in Deutschland unter "Bagatelle" fallen.
Mittlerweile gibt es sehr viele Blitzgeräte, manchmal mobil (sehr oft von der Polizia Municipale eingesetzt), manchmal fest installiert. Die fest installiert sind, bestehen meistens aus einem organgen oder blauen Kasten.
In Italien sind Gemeinden und der Staat verpflichtet, Radarkontrollen anzukündigen. Viele Gemeinden sind aber dazu übergegangen, schon vorher auf Schildern anzukündigen "Hier wird die Geschwindigkeit kontrolliert". Auf unserer Schnellstraße (superstrada) habe ich gesehen, dass man die mobilen Kontrollen vorher mit einem "mobilen" Schild ankündigt.
Dann haben wir auch noch auf vielen Autobahnteilen den sogenannten "Tutor", in Österreich als "Section Control" bekannt. Dabei wird dann zwischen zwei Punkten die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet, aber Vorsicht, denn die einzelnen Lichtzeigetafeln (womit man beispielsweise auch Staus und/oder Unfälle anzeigen) können zusätzlich auch die momentane Geschwindigkeit erfassen und das innerhalb der "Section Control". Also mit 200 zu starten, um dann vielleicht sich am Rand eine "Kaffeepause" zu gönnen, kann dennoch gefährlich werden.
An einigen Baustellen, die länger bestehen wie an der A14 (die Autobahn wird von Rimini ab in Richtung Süden auf drei Spuren ausgebaut) hat man mittlerweile "feste" Radaranlagen installiert, also sollte man auch hier etwas vorsichtiger sein.
Radarwarngeräte sind auch in Italien nicht erlaubt, aber die "OVIs" in mobilen Navis (oder auch Apps) sind in Italien erlaubt (es wäre ja auch irgendwie komisch, dass der Tutor schriftlich angekündigt wird, aber ein Navi den nicht anzeigen dürfte)...