Servus beinander,
also... ich meinen Phedra im September über ein Autohaus als Gebrauchtwagen (2Jahre) gekauft.
Zwischendurch leuchtete es im Display auf "Airbags defekt". Ich fuhr dann zum Autohaus bat um Reparatur des Defekts. Die wurde auch sofort erledigt und ich war in 20 Minuten vom Hof. Leider wollte der Airbag nicht so wie ich und auch vermutlich das Autohaus. Ich war dann noch 3 mal dort, bekam auch kostenlos einen Leihwagen weil zwei Reparaturen länger dauerten. Ich hatte schon einmal den Gedanken gefaßt das Auto zurückzugeben, aber weil es zu keinen Schwierigkeiten kam explodierfte der Gedanke auch schnell wieder. Nun als ich gestern (26.12.05) nach Hause fur ging plötzlich gar nix mehr, was das System, Bordcomputer oder Elektrik betraf. Nur noch ein intervallartiger Piepton und das über 80 km (ich war dann ein wenig aggresiv und halb erfroren, weil auch die Heizung streikte). Nun sagt mir das Autohaus (übrigends Vertragshänlder Lancia) das sich dieser Bordcumputer für immer verabschiedet hat.
Nach dem Gesetz nach müßte das Autohaus den vollen Schaden übernehmen!?!
Wie seht Ihr das?
Mit freundlichen Grüßen und ohne Auto
Fritz
Gewährleistung
Re: Gewährleistung
Das Problem ist wie lange hast du dein Wagen. Was hast du für eine Garantie/Gewährleistung...ect ohne diese Kenntniss kann dir keiner eine sichere Auskunft geben.
italo
italo
Re: Gewährleistung
Hallo italo,
wie schon geschrieben habe ich den Wagen im September 2005 als Gebrauchtwagen erstanden.
Nach dem neuen Recht von 2002 mußte mir ja das Autohaus 1 Jahr Garantie geben, was es auch mit
einem Jahr Gebrauchtwagengarantie schriftlich belegt hat.
Fritz
wie schon geschrieben habe ich den Wagen im September 2005 als Gebrauchtwagen erstanden.
Nach dem neuen Recht von 2002 mußte mir ja das Autohaus 1 Jahr Garantie geben, was es auch mit
einem Jahr Gebrauchtwagengarantie schriftlich belegt hat.
Fritz
Re: Gewährleistung
Grundsätzlich besteht auf die Pflicht mit 2 Jahren Gewährleistung, wobei du nach 6 Monaten beweisen das der Fehler schon bei Kauf bestand.
Das sollte aber in deinem Fall ja nicht das Problem sein, wenn du ein Jahr Garantie hast. Es kann sein das eine Versicherung der Garantiegeber ist da musst du darauf nachlesen was in der Garantie abgedeckt ist. Ansonsten ist für Fehler die vor der 6 Monatigen Frist auftreten immer dein Händler zuständig, ob die die Garantieversicherung abdeckt oder nicht.
italo
Das sollte aber in deinem Fall ja nicht das Problem sein, wenn du ein Jahr Garantie hast. Es kann sein das eine Versicherung der Garantiegeber ist da musst du darauf nachlesen was in der Garantie abgedeckt ist. Ansonsten ist für Fehler die vor der 6 Monatigen Frist auftreten immer dein Händler zuständig, ob die die Garantieversicherung abdeckt oder nicht.
italo