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Re: Ist es eigentlich möglich in einem Lybra Xeon Scheinwerfer nachzurüsten?

Posted: 26 Oct 2006, 18:09
by Phedra
Hallo,

mir kann es egal sein, ich habe Xenon. Aber eine Sonderzulassung hat nicht mit einer ABE zu tun.

Gruß Phedra

Re: Ist es eigentlich möglich in einem Lybra Xeon Scheinwerfer nachzurüsten?

Posted: 27 Oct 2006, 07:39
by Gregor
Einzelabnahme ist aber nur mit E... Zeichen möglich - und die gibt es nicht (legal).


Viva Lancia

Gregor

Re: Ist es eigentlich möglich in einem Lybra Xeon Scheinwerfer nachzurüsten?

Posted: 27 Oct 2006, 16:56
by Phedra
Hallo,

sorry aber eine Einzelabnahme hat nicht mit e Zeichen oder ABE zu tun, deshalb heisst diese auch einzelabnahme.
Die kosten einereinzelabnahme beim TÜV oder ähnlichen Sachverständigenorganisationen sind in der Regel relativ teuer da sie nach benötigter Zeit abgerechnet werden.

Aber Einzelabnahme bleibt Einzelannahme.

Quelle TÜVNord:

Die Zubehörindustrie liefert zahllose Tuningteile, mit denen Sie Ihr Fahrzeug Ihren persönlichen Wünschen anpassen können. Doch damit beim Tuning-Spaß die Sicherheit nicht auf der Strecke bleibt, verlangt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Überprüfung durch TÜV NORD Sachverständige oder einer amtlich erkannten Überwachungsorganisation.
TÜV NORD Mobilität unterstützt Sie bei Ihren Tuning-Maßnahmen. Mit Sicherheit.

Wann benötige ich eine Einzelabnahme (Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO?
Sie haben kein Prüfzeugnis, sondern z. B. nur einen Festigkeitsnachweis für
Felgen oder ein Materialgutachten für Spoiler?
Wenn sich Tuning-Maßnahmen gegenseitig beeinflussen und in den
Prüfzeugnissen keine Aussagen über die Zulässigkeit der Kombination
gemacht werden (Beispiel: Anbau einer Rad- / Reifenkombination in Verbindung
mit einem Sportlenkrad).
Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für ein Teilegutachten bzw. eine ABE erforderlich wären. Dafür berechnen wir Ihnen den offiziellen Stundensatz entsprechend des erforderlichen Zeitaufwands.
Wann ist eine Vollabnahme notwendig (Begutachtungen gemäß § 21 StVZO)?
Sie wollen mehr Individualität? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks? Sie wollen einen ausländischen Exoten auf deutschen Straßen heimisch machen? Oder möchten Sie einem seit längerer Zeit nicht mehr angemeldeten Auto eine neue Chance geben? Unsere Sachverständigen helfen Ihnen weiter. Wir bieten Ihnen Gutachten nach § 21 StVZO bei Fahrzeugen,

die im Einzelverfahren erstmalig zugelassen werden sollen (z. B. Eigenbauten
oder Importfahrzeuge),
die länger als 18 Monate stillgelegt waren,
die bisher im Ausland bereits zugelassen waren.


Gruß Phedra

Xenon Nachrüsten ist möglich

Posted: 28 Oct 2006, 00:04
by Sascha
Hallo!

Xenon nachrüsten ist möglich... ich selbst fahre xenon leider illegal, aber egal ;-) Es sind ja keine
Xenonscheinwerfer für den Lybra gebraucht zu bekommen. Man bekommt Umbausätze z.B. aus
China etc.... sind nicht schlecht und sind passend zu bestellen ( Xenonbrenner gibts mit verschiedenen
lampensockeln H1-H7 ).Nun aber das Problem das sobald man ein anderes Leuchtmittel als geprüft
in den vorhandenen Scheinwerfer einsetzt, dessen Betriebserlaubnis erlischt.
Somit ist eine Abnahme nicht mehr möglich, auch wenn das Xenonkit ein E Zeichen besitzt. Die einzige
Möglichkeit ist dann ein lichttechnisches Gutachten, dessen Kostenrahmen ein Originalersatz locker
übertrifft. Also es gibt 2 Möglichkeiten mit Xenon zu fahren:

1. Illegal ohne Eintragung... wenn ordentlich installiert spricht nichts dagegen...

2. Originalbauteile verwenden ( Xenonscheinwerfer, Scheinwerferwaschanlage, automatische LWR )
dann ist die Einzelabnahme kein Problem


Gruß
Sascha

Re: Xenon Nachrüsten ist möglich

Posted: 02 Nov 2006, 07:42
by Gregor
Was soll das?

Deine Betriebserlaubnis ist damit erloschen - somit WIRD sich deine Haftpflichtversicherung weigern JEGLICHEN von dir verursachten Schaden zu zahlen. Überleg dir ganz genau, ob du dir so einen Stecken ans Bein bindest.
Ich finde es einfach nur dumm, mit billigstem Chinadreck rumzufahren und dann auch zu behaupten "da spricht nichts dagegen".

Viva legal Lancia

Gregor

Re: Xenon Nachrüsten ist möglich

Posted: 02 Nov 2006, 17:31
by Phedra
Hallo Gregor,

auch wenn man nicht Recht bekommt, kann man sachlich bleiben.

Ich bin auch gegen Illegale Anbauten, aber bitte sachlich.

Gruß Phedra

Re: Xenon Nachrüsten ist möglich

Posted: 03 Nov 2006, 07:00
by Gregor
Was ist denn daran nicht sachlich?

Viva Lancia

Gregor

Re: Xenon Nachrüsten ist möglich

Posted: 05 Nov 2006, 00:20
by Sascha
Hallo Gregor!

Ist Deine Meinung! Wie gesagt solange es Fachgerecht ist, spricht nichts dagegen. Habe eher was
gegen Hobbyschrauber wo bei Sicherheitsrelevanten Bauteilen z.B. Bremsen gepfuscht oder gespart
wird, das sind nämlich rollende Bomben, die auch Dir entgegenkommen. Denk mal darüber nach!
Habe mit den xenon noch keinen geblendet bzw. ist das Licht optimal eingestellt.

Gruß
Sascha

Re: Xenon Nachrüsten ist möglich

Posted: 06 Nov 2006, 15:55
by Gregor
Du kannst die "fachgerechtheit" nicht erklären und nachweisen. Es ist schlicht illegal.
Meine Meinung tut hier nichts zur Sache.

Die Konsequenzen habe ich dir beschrieben, glaub mir, im Fall des Falles bereust du es.


Viva legal Lancia

Gregor

Re: Xenon Nachrüsten ist möglich

Posted: 06 Nov 2006, 17:37
by Phedra
Hallo,

da muss ich dem Gregor recht geben, es kann noch so "fachgerrecht" sein ohne Eintragung ist es nicht Legal.
Auch mir wäre dieses Risiko zu groß. Im falle eines Unfalls kann dies den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Zu recht wie ich meine.

Gruß Phedra