Bitte keine Fehlinformationen.
1. Also bei Winterreifen darf man Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex fahren. Dazu gehört der passende Aufkleber.
Es ist weder vorgeschrieben 1 , 2 oder 3 Stufen kleiner zu fahren sondern man hat zu dem gekauften Reifen den passenden Aufkleber zu nehmen
2. Bei Sommerreifen gilt die Regel nicht
3. Die Eintragungen im Fahrzeugschein Betreff Geschwindigkeitsindex und Lastindex sind keine Verpflichtungen wenn diese Technisch unbegründet sind.
Die verpflichtenden Größen von Geschwindigkeits und Tragfähigkeitsindex ergeben sich wie folgt:
Für Fahrzeuge mit bbH = Achslast / 2
Geschwindigkeitsindex >= bbH *1,01 + 6,5 km/h
Für Fahrzeuge mit bbH>210 km/h müssen beim Ausnutzen des Geschwindigkeitsindexes Tragfähigkeitsabschläge
mit einberechnet werden. Dazu dann am besten direkt
hier nachlesen
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Der 2.4 jtd hat imho bbh von 197 km/h. Damit reicht ein Geschwindigkeitsindex von
>= 197 km/h * 1.01 + 6,5 km/h
>= 205 km/h
H --> 210km/h >= 205 km/H
Also ein H Reifen völlig ausreichend.
Steht in deinem Fahrzeugschein V ... Toll ... nicht verpflichtend... Hast du nun 50 Eur mehr ausgegeben... sind die verschenkt.
Viele Werkstätten wissen das nicht ... haben Angst vor Problemen ... oder argumentieren mit ... der Hersteller wird sich was gedacht haben / Sicherheitsabstände.
Das ist falsch. Die Sicherheitsabstände sind in obigen formeln mit drin ( 1%+6,5km/h ) und die Hersteller denken sich nichts dabei. Die sind Faul und deshalb werden gemeinsame ABEs für alle Autos beantragt ohne auf Sparpotentiale für die Kunden zu schauen. VW hat dies bei manchen Modellen so übertrieben das manche 180 km/h schnellen Diesel mit W Reifen unterwegs sein sollten weil es auch nen V6 Benziner oder W8 oder so auch gab....
Daher die Freigabe von KBA und auch TÜV dass die Fahrzeugscheindaten nicht verpflichtend sind da sie oft technisch unnötig sind bzw nur für die Topmotorisierungen passen