Abgasrückführungs-Ventil

ObeliX

Re: Ich verstehe hier einige Ansichten nicht...

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> Und glaubt mir, wenn
> eure Versicherung einem Unfallopfer jeden Monat einen fetten
> Batzen zahlen soll - schaut die vorher SEHR GENAU hin.

sicher liefert man der versicherung ggf. einen grund zu stänkern.
aber so einfach kann sich der versicherer da nicht rausreden. denn die modifikation (illegal oder nicht) muß einen kausalen zusammenhang zum unfallgeschehen haben. und das kann ich mir in diesem fall nur sehr, sehr schwer vorstellen.

gruß Obel
TZ

Re: Ich verstehe hier einige Ansichten nicht...

Unread post by TZ »

Sehr dubiose Ansicht. Wenn jeder die Regeln beugt, wie er möchte, sind wir bald bei den Hotten-Totten.
Beim einen fängt das illegale bei einem stillgelegten AGR an, beim anderen erst bei Tempo 90 in der Ortschaft. Da macht doch jeder, was er will, und wirklich schlimm ist immer nur das, was andere tun....

Kann ich nicht nachvollziehen, wie man jemadem raten kann, ein Baueil einfach stillzulegen (macht ja "nur" mehr Stickoxide.....wirklich schlimm sind eh die LKWs, da kommts auf mein AGR nicht an.)Tstststs
Lybrafan

Re: Ich verstehe hier einige Ansichten nicht...

Unread post by Lybrafan »

Die Betriebserlaubnis ist erloschen - damit wird das Fzg. illegal im bereich der StVO bewegt.
Dies ist vorsetzlich, durch Manipulation von Bauteilen geschehen.
Das reicht allemale für eine Ablehnung der Schadensregulierung.
Das Problem ist die vorsätzliche Herbeiführung.
Lybrafan

Re: Abgasrückführungs-Ventil

Unread post by Lybrafan »

++
ObeliX

Re: Ich verstehe hier einige Ansichten nicht...

Unread post by ObeliX »

Lybrafan schrieb:
>
> Die Betriebserlaubnis ist erloschen - damit wird das Fzg.
> illegal im bereich der StVO bewegt.
> Dies ist vorsetzlich, durch Manipulation von Bauteilen
> geschehen.
> Das reicht allemale für eine Ablehnung der Schadensregulierung.
> Das Problem ist die vorsätzliche Herbeiführung.

und dafür kann dir der freundliche herr von der trachtengruppen nen strafzettel verpassen.

die versicherung kann sich aber nicht so einfach rausstehlen.
die haftpflicht MUSS sie sowieso erfüllen und kann dann ggf. regress nehmen.
bei der kaskoversicherung hat sie es leichter. aber auch da bedarf es eigentlich eines kausalen zusammenhanges.

hier mal fachkundige aussagen dazu, damit das nicht ne typische 'ich denke'/'habe mal gehört'-forendiskussion wird.
--> http://www.frag-einen-anwalt.de/Versich ... 40372.html

gruß Obel
Lybrafan

Re: Ich verstehe hier einige Ansichten nicht...

Unread post by Lybrafan »

Die Rennleitung kann das KFZ auch einfach an Ort und Stelle stilllegen.
thanos

Re: Ich verstehe hier einige Ansichten nicht...

Unread post by thanos »

danke Obel,
fachkundige antwort ist gut -
die weiss und schwarz malerei ist wirklich ueberzogen :

die einen glauben man wird gleich "gesteinigt" wenn am wagen etwas veraendert wird,
die anderen glauben sie duerfen tun und lassen was ihnen spass macht.

fakt ist dass sich die versicherung nicht aus der verantwortung stehlen kann.
Aehnlich verhaelt es sich auch beim abgelaufenen TÜV. Da wird auch am Stammtisch
argumentiert, abgelaufener TÜV sei gleichbedeutend mit Verlust des Versicherungsschutzes.
Das trifft NICHT zu !
Wenn aber die Versicherung nachweist, dass ursächlich ein "Eingriff" für einen Schaden
verantwortlich ist, dann kann sie ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen, aber nicht
den Versicherungsschutz gegenueber Dritten verweigern.
GrandP

Re: Abgasrückführungs-Ventil

Unread post by GrandP »

Hallo Paul,

ein unrund laufender Motor im Standgas ist noch keine Garantie dafür, dass das AGR defekt ist.
Und aufgrund des Fehlerspeichers Teile auf Verdacht auszutauschen, würd ich auch nicht einfach so machen - wenn ich bedenke, was bei mir alles schon im Fehlerspeicher stand...
Insofern ist mein Vorschlag, der zeitweisen Stilllegung des AGR zu Diagnosezwecken sicherlich hilfreicher. Wenn die Probleme danach weg sind, kannst du dir ein neues kaufen. Wenn nicht, liegts vielleicht an was anderem und das AGR funktioniert noch.
ObeliX

Re: Ich verstehe hier einige Ansichten nicht...

Unread post by ObeliX »

Lybrafan schrieb:
>
> Die Rennleitung kann das KFZ auch einfach an Ort und Stelle
> stilllegen.

ja und nein.

nein ... weil auch die reaktionen und restriktionen der polizei dem anlaß angemessen sein müssen. um ein kfz vorort stillzulegen (was ja ein erheblich eingriff ist) muß durch eine weiterfahrt eine gefährdung anderer oder deiner selbst gegeben bzw. wahrscheinlich sein. gutes beispiel : verkehrskontrolle und du hast totale glatze auf'n reifen. wenn's tag ist, die sonne scheint und du es nicht mehr allzuweit nach hause hast, werden sie dich mit ner ordnungswiedrigkeit oder nem bußgeld weiter fahren lassen. wenn du noch 300km bis zum urlaubsort hast oder es gerade regnet, dann wird dir die weiterfahrt ziemlich sicher untersagt.
in unserem speziellen fall des abgasrückführungsventiles, wird das zudem keiner feststellen können. außerdem ist es auch immer ein wenig abhängig, wie du dich denen gegenüber verhälst.

ja ... weil wenn du denen z.b. auch noch mampig kommst, dann finden die ganz fix nen grund dich auch mal 'außer der regel' stillzulegen. auch hier nen beispiel : motorrad mit nicht zugelassenem auspuff - da is die ABE ebenfalls futsch. aber außer in Bayern darfste mit nem strafzettel, punkten und ner mängelkarte normalerweise weiterfahren. wenn die herren aber schlechte laune haben, dann ziehen sie das bike zur beweissicherung/lautstärkemessung beim tüv ein. dann brauchste wirklich nen taxi :).

gruß Obel
alfafahrer

Re: Ich verstehe hier einige Ansichten nicht...

Unread post by alfafahrer »

ihr seid doch mal alles die ober labersäcke. drauf geschissen ob die platte drin ist oder nicht, das findet keiner raus wenn es sich den motor anschaut. da braucht man schon ne menge ahnung um das rausfinden zu können.
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