Dieselpartikelfilter, neue Anfragen gesendet

italo

Re: Dieselpartikelfilter, erste Antworten eingegangen

Unread post by italo »

Nun jetzt musst du auch entegegenhalten, wie alt ist der Golf III Die jüngsten Modelle müssten locker über 10 Jahr alt sein. Und wie alt sind die Lybras und 156 ect wo es nichts gibt???? Laut Aussage von FIAT weil bei einigen Modellen zu wenig Platz da ist.

Nur Komisch das halt Remus für diese Fahrzeuge eingentlich was hat, was denen fehlt, das eine KBA Zulassung Zulassung verhindert würde ich gerne mal wissen....zu Aufwendig und zu teuer?????

FIAT Auto macht sich keine Freunde, wenn junge Fahrzeuge ab 2009/2010 nicht mehr überall fahren dürfen.

Mir ist egal meine Schlurre ist langsam verbraucht, es gibt einige Sachen die anstehen in nächsten Jahr...abgesehen von dem Partikelfilter Problem.

Vielleicht werde ich mir eine Croma zulegen mit dem 2,2 Liter Motor (der eine Kette hat) und einer Gasanlage....damit umgehe ich vielleicht etwas die Preissteigerung auch bei Diesel.

italo
Alexander Gnauck

Re: Dieselpartikelfilter, erste Antworten eingegangen

Unread post by Alexander Gnauck »

Hi Italo,

mir ist es auch relativ egal da mein Lybra BJ 11/99 ist.
Gebe dir recht das es eine Sauerei von Fiat ist für die neuen Fahrzeuge nichts zu machen.

Das der Golf III sehr alt ist ist mit klar und dass man dies nicht verleichen kann.
Trotzdem hoffe ich dass sich paar Leute zusammentun und vielleicht eine Klage anstreben. Es kann doch nicht sein dass es hier wieder den kleinen Mann trifft und man Quasi verpflichtet wird sich ein neues Auto zuzulegen.

Gruß
Alex
M.Palma

Re: Dieselpartikelfilter, erste Antworten eingegangen

Unread post by M.Palma »

Ist aber nen büschen sehr pauschal es so darzustellen als seien alle Innenstädte betroffen. So ist es ja nun auch nicht. Und 2010 sind die meisten Lybras zwischen 8 und 12 Jahre alt, den Wertverlust hat er so oder so. Einige Umweltzonen machen da kaum was aus. Also bitte: Nicht soviel Panik. Alles wird gut.
italo

Re: Dieselpartikelfilter, erste Antworten eingegangen

Unread post by italo »

Für mich würde das schon einiges Ausmachen weil ich mit so einem Fahrzeug meine Arbeit nicht mehr nachgehen könnte weil gerade Kunden von mir in so einer Zone sitzen.

Es gibt ja auch sehr neue 156 bei denen es nichts geben soll....Für viele Fahrzeuge ist das nächste Jahr aus. Da freuen sich doch die Hersteller weil viel Nachbeschaffungsbedarf besteht und weil diese nicht nachrüstbar sind. Und wer fährt diese Autos....Menschen mit geringen Einkommen....Diese sind doppelt bestraft. Es gibt nicht umbedingt genügend billige Autos die diesen Bedarf decken können gleichzeitig ist das eigentlich nur gute Auto nichts mehr wert...höchstens ins Ausland für ein Butterbrot. Die Frage ist was spart mehr ein Auto was neu Produziert werden muss oder ein altes was noch 3 Jahre fahren würde.

italo
Fisirota

Re: Dieselpartikelfilter, erste Antworten eingegangen

Unread post by Fisirota »

Hallo
Hat jemand die Nummer der ECE Genehmigung des Lybra Russfilters?
Denn laut Aussage eines Prüfingenieurs könne man diesen Filter auch in Deutschland eintragen. Dazu müßte ich allerdings erst einmal die Nr. der ECE Genehmigung haben und nachschauen lassen was in dieser Genehmigung steht.
Wenn ein Abgasgutachten erstellt wurde und dieses mit Nr. nachzuschlagen ist sehe ich kein Problem mit der Eintragung.
Zur Not ginge auch eine Einzelabnahme allerdings muß die Nr. eines Abgasgutachtens vorhanden sein.

Auch nachzulesen beim KBA.

Typgenehmigung - Genehmigungen nach Regelungen der Economic Commission for Europe der Vereinten Nationen (ECE)

ECE-Regelungen sind Anhänge zum geänderten UN/ECE-Übereinkommen von 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden.
Informationen dazu können auch auf der Homepage http://www.unece.org/trans/main/welcwp29.htm abgefragt werden. Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens bestimmen selbst, welche der gegenwärtig weit über 100 existierenden ECE-Regelungen sie auf ihrem Hoheitsgebiet anwenden wollen. Vertragspartei und damit "Mitglied" sind eine Vielzahl europäischer Staaten, die EU durch den Gesamtbeitritt aller Mitgliedstaaten und in neuerer Zeit auch zum Beispiel Japan und Australien. Nicht beigetreten sind die USA.
Die Regelungen selbst enthalten Bestimmungen für die Erteilung von Typgenehmigungen und die gegenseitige Anerkennung der Genehmigungszeichen.
Das Verfahren, nach dem ein Hersteller eine Genehmigung nach einer ECE-Regelung erlangen kann, unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem Verfahren, das auch für die EG-Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis gilt.
Aufgrund der einzelnen ECE-Regelungen können ECE-Genehmigungen für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich eines bestimmten Sachverhalts, z. B. für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich der Bremsanlage oder für ein bestimmtes Teil, z. B. für eine Glühlampe oder einen Scheinwerfer erteilt werden. Nach den Bestimmungen von ECE-Regelungen können im Gegensatz zu Richtlinien der EG keine Gesamttypgenehmigungen für einen Fahrzeugtyp erteilt werden.
© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.

mfg roland
Fisirota

Re: Dieselpartikelfilter, Nachschlag

Unread post by Fisirota »

Hallo
Auch wenn ich für mich nicht die notwendigkeit sehe einen Filter einzubauen, wäre ich bereit durch meine guten Kontakte zu einer Prüforganisation mich um eine mögliche Eintragung zu kümmern.
In der Vergangenheit habe ich mich sehr viel mit Dieseltuning beschäftigt und Sachen eingetragen die durch jede Prüforganisation abgeleht wurden und letzt eindlich doch eingetragen wurden.
z.B. Golf III TD + Leistungssteigerung 30PS + Ladeluftkühler + Euro 2, war nicht einfach aber es geht.
Da sollte es doch möglich sein einen doofen Russfilter einzutragen oder?
Jemand sollte sich die Mühe machen und die angesprochenen Nummern besorgen.

mfg roland
Fisirota

Re: Dieselpartikelfilter, Nachschlag

Unread post by Fisirota »

Typgenehmigung - Typgenehmigungen nach EG-Richtlinien (Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft)

Auf der Grundlage gemeinsamer Verträge haben die Mitgliedsstaaten Ihren gemeinsamen Willen bekundet, für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und damit den Abbau von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen voranzutreiben. Die relevanten Grundlagen können dazu auf der Internet-Seite der Europäischen Union http://www.europa.eu.int abgerufen werden.
Eine EG-Typgenehmigung für Systeme, Bauteile, selbstständige technische Einheiten und Fahrzeuge gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Die Inhaber von EG-Typgenehmigungen haben den Vorteil, ihre Produkte in allen Mitgliedstaaten in den Verkehr bringen zu können ohne dort ein weiteres nationales Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Damit dies funktioniert, unterrichtet das KBA die ausländischen Genehmigungsinstitutionen über alle vom KBA erteilten EG- und ECE-Genehmigungen. In gleicher Weise erhält das KBA Benachrichtigungen über die entsprechenden von anderen Mitgliedstaaten der EU bzw. anderen Anwenderstaaten von ECE-Regelungen erteilten Genehmigungen.
Derzeit bestehen drei so genannte Rahmenrichtlinien, die das Verfahren der EG-Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis für bestimmte Fahrzeuge beschreiben:
a) Richtlinie 70/156/EWG über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
b) Richtlinie 2002/24/EG (bisher 92/61/EWG) über die Betriebserlaubnis für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
c) Richtlinie 2003/37/EG (bisher 74/150/EWG) über die Betriebserlaubnis für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Eine aktuelle Übersicht mit den gesamten Richtlinien finden Sie unter anderem unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/au ... irectives/.
Für die Erlangung einer Typgenehmigung ist folgender Ablauf in drei Stufen notwendig:
• Antrag des Fahrzeugherstellers bzw. Teileherstellers,
• Prüfbericht durch einen Technischen Dienst,
• Erteilung der Genehmigung durch eine Genehmigungsbehörde.
Dies gilt im Grundsatz für die Erlangung
• einer EG-Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und technische Einheiten,
• einer EG-Typgenehmigung für Kleinkrafträder und Krafträder sowie Bauartgenehmigungen für technische Einheiten und Bauteile,
• einer EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Teile.
© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.
Jan

Re: Dieselpartikelfilter, erste Antworten eingegangen

Unread post by Jan »

Marcus schrieb:
für
> mich ist die umweltzone damit ab 2010 mit dem nicht geplanten
> neukauf eines autos verbunden und ich HOFFE einfach mal, dass
> es da irgendwie ausnahme-regelungen geben wird...

Ja, es gibt wohl ausnahmeregelungen.
Laut diesem PDF -> Link, heruntergeladen von dieser Seite -> Link

gibt es eine Ausnahme:
Zitat:
Demnach müssen für die Erteilung einer Einzelausnahme folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt
sein:
  • Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007, also bevor die Kennzeichnungsverordnung in Kraft trat, auf den Antragsteller zugelassen.
  • Das Fahrzeug kann nicht mit handelsüblichen Einbausätzen so nachgerüstet werden, dass die erforderliche Schadstoffgruppe erreicht wird, d.h. Nachrüstung geht vor Ausnahme.
  • Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug führt zu einer Existenzgefährdung.
  • Eine Nutzung des Fahrzeuges in der Umweltzone ist unbedingt notwendig. Dies ist z.B. der Fall, wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund einer Schwerbehinderung oder ungünstiger Arbeitszeiten nicht genutzt werden können oder wenn das Fahrzeug aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist.
thanos

Re: Dieselpartikelfilter, erste Antworten eingegangen gehts nicht beim TÜV ?

Unread post by thanos »



eine frage,
wenn doch der remus filter technisch die partikelgrenzen einhaelt, und die sind doch auch
in europaeischen normen vorgeschrieben, kann man dann nicht bei TuEV eine einzelabnahme
dafuer beantragen ???
aldirosso

Re: Dieselpartikelfilter, erste Antworten eingegangen gehts nicht beim TÜV ?

Unread post by aldirosso »

Hallo,

Bei mir kommt noch dazu, dass ich den 2,4JTD mit 110KW habe. Für den bietet auch Remus leider keinen Filter mit ECE-Genehmigung an (aber für den baugleichen Motor im Thesis und Alfa 156).

Sollte man nicht besser Fiat direkt mit dem Problem konfrontieren ?
Es kann doch nicht sein, dass ein paar Jahre alte Autos bald die Ballungsräume nicht mehr befahren dürfen oder nur noch mit (noch mehr) Wertverlust verkauft werden können.


Gruss

Martin
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