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Re: Briefentwurf

Posted: 29 Aug 2006, 20:27
by Ralf
Hallo,

wir könnten das natürlich per Email mit unseren Namen, Adressen und Modellangabe machen. Ich mache auf jeden Fall mit.


Der Entwurf von ObeliX gefällt mir ein wenig besser. Noch einige Vorschläge:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir alle sind von ganzen Herzen begeisterte Lancia Fahrer und mit unseren Fahrzeugen sehr zufrieden. Wir fahren diese Fahrzeugmarke, weil wir von Qualität und Leistung überzeugt sind.

Allerdings gibt es auch einen Anlass zur Kritik: Obwohl unsere Fahrzeuge erst 6-7 Jahre alt sind, gibt es für unser Navigationssystem (G2) seit 5 Jahren kein Update mehr. Gerade für uns treue Lancia-Fahrer verschärft sich dieses Problem aber mit der Zeit immer weiter, da auch der Wiederverkaufswert unserer Fahrzeuge unter diesem Problem leidet.

Durch die Kombination mit Bordcomputer und Radio ist ein Austausch gegen ein aktuelles, normales Navigationsgerät im DIN-Format nicht möglich. Außerdem möchten wir natürlich nicht das hervorragende italienische Interieur-Design unserer Autos durch solche nicht passenden 'Massenmark-Standards' verunstalten.

Navteq und Siemens verweisen uns bei ensprechenden Anfragen verständlicherweise auf Lancia als zuständigen Ansprechpartner für Updates.

In der Hoffnung von 'unserer' Automarke auch diesmal nicht enttäuscht zu werden, wenden wir uns - sicher auch im Namen vieler weiterer begeisterter Lancia-Kunden - mit diesen Schreiben und der Bitte nach Bereitstellung eines G2-Update an Sie.

Mit freundlichen Grüßen



MfG
Ralf

Re: Briefentwurf

Posted: 30 Aug 2006, 10:22
by Philipp
Denke mir, der Letzte Brief von Ralf ist der Beste. Idee mit E-Mail find ich au ziemlicht gut, denn ich komme Beispielsweise aus der Schweiz und wenn wir als erstes den Brief lange in der Gegen rumschicken müssen, dauert dies Monate bis der bei Lancia ist.

Hat jemand von Euch eine Adresse an die wir diesen Brief senden können?

Gruss
Philipp

Re: Briefentwurf

Posted: 30 Aug 2006, 10:34
by Alexander Gnauck
ich würde Ihne an alle offiziellen Stellen senden die man findet/kennt.
Noch was anderes, wie sieht die Sache rechtlich aus. Steht der Hersteller in der Pflicht updates anzubieten? Wenn ja dann sollte man Ihn auf jeden Fall darauf hinweisen.

Was ich noch reinschreiben würde wäre dass ein Fahrzeug mit dieser Austattung neu einen ganzen Batzen Geld gekostet hat, und vor allem das Navi heftig Aufpreis. Ohne aktuelle Daten ist dies in vielen Fällen absolut wertlos. So war es für mich wieder am Wochenende als es mich einfach nicht ans Ziel gekommen bin weil keine einzige Strasse der nicht ganz kleinen Stadt vorhanden war.

Man sollte auch anspielen lassen dass es für viele von uns ein sehr großer Mangel ist, und wir es uns daher mit der Markentreue zu Lancia beim nächtsen Autokauf nochmals genau überlegen werden. Wenn dem bei mir zwar nicht so ist, da ich einfach die italienischen Autos liebe ;-). Aber man sollte trotzdem etwas Druck ausüben.

Alex

ADAC und Autobild informiert

Posted: 30 Aug 2006, 15:31
by Andreas
Hallo alle zusammen,

habe heute unser Problem dem ADAC und auch der Computerbild berichtet.
Vielleicht nehmen die sich ja auch unseren Problem an, mal sehen.
Sobald ich was neues erfahre werdet ihr informiert.

Re: ADAC und Autobild informiert

Posted: 30 Aug 2006, 16:06
by Andreas
meinte natürlich Autobild!!! :-)))

Re: Neues vom Navi G2

Posted: 31 Aug 2006, 19:09
by Materazzi
also bei mir steht da:
"
ICS SOFTWARE:
IDIS LANCIA V5.25

NAVIGATION SOFTWARE:
VER. LANA617D

DATABASE:
gall/18602054

"


ist das ein G3 System? Wenn ja komisch, weil ich eine alte Navi cd vom jahr 2000 noch benutze.

Re: ADAC und Autobild informiert

Posted: 01 Sep 2006, 18:22
by Andreas
Sehr geehrter Herr Klukas,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.8.2006, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale - Abteilung Verbraucherschutz - übermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.

Die Hersteller sind rechtlich nicht an bestimmte Intervalle gebunden, nach denen sie neue Updates herausgeben dürfen. Ich werde jedoch Ihre Anfrage an die ADAC Fahrzeugtechnik weiterleiten, die regelmäßig mit den Herstellern im Gespräch ist und aktuelle Probleme anspricht. Gegebenenfalls werden wir dieses Thema auch in der ADAC motorwelt aufgreifen - die Entscheidung, welche Themen aufgegriffen werden, unterliegt jedoch der Redaktion der motorwelt.

Uns liegt leider keine einschlägige Rechtsprechung dazu vor, inwieweit und in welcher Höhe die mangelnde Aktualisierung eines Navigationssystems zu einer Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises führen kann. Grundsätzlich können der Käufer jedenfalls dann seine gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung - falls möglich -, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geltend machen, wenn die Sache mangelbehaftet ist.

Dies ist dann der Fall, wenn sie von der vereinbarten Beschaffenheit, die im Kaufvertrag vereinbart wurden, abweicht. Dabei zählen auch geringfügige Abweichungen von der Bestellung des Käufers als Mangel. Auch die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Prospektangaben und Werbeaussagen des Herstellers oder Verkäufers werden seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 bereits vom Gesetz her Vertragsbestandteil. Treffen diese Angaben nicht zu, gilt die Sache als mangelhaft und der Käufer kann die oben genannten Sachmangelrechte geltend machen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass pro Jahr etwa 15.000 Kartendaten überholt werden, Fehler leider trotzdem nicht ausgeschlossen sind, wie eine Überprüfung der ADAC Fahrzeugtechnik ergeben hat. Der ADAC ist regelmäßig im Gespräch mit den Herstellern der Navigationssysteme und setzt sich für eine verbraucherfreundliche Lösung dieses bekannten Problems ein.

In der Regel versuchen die Hersteller von Navigationssystemen, sich über die dem Kaufvertrag beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen eine Sachmängelhaftung wegen Vollständigkeitsmängeln abzusichern. Unserer Einschätzung nach ist der Hersteller verpflichtet, dem Käufer die zum Zeitpunkt der Auslieferung verfügbaren Versionen mitzuliefern. Falls dem nicht so ist, könnte der Käufer wohl die oben genannten Sachmängelrechte geltend machen. Wie jedoch das Gericht im Einzelfall entscheidet, kann jedoch leider abschließend nicht beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Schraufstetter
Juristische Zentrale - Verbraucherschutz
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel: (089) 76 76 67 97 Fax: (089) 76 76 85 01
claudia.schraufstetter@adac.de
www.adac.de

Re: Neues vom Navi G2

Posted: 03 Sep 2006, 18:14
by Ralf
Hallo,

schreiben wir denn nun eine Mail oder nicht?

Ich hatte schon mal mit dem Kundendienst Kontakt und bin bereit, das zu übernehmen, wenn ihr mir eure Namen, Adressen usw. schickt!

MfG
Ralf

Re: Neues vom Navi G2

Posted: 03 Sep 2006, 18:37
by Andreas
Also ich bin dabei.
Meine Daten sind schon zu Dir unterwegs.

Andreas

Re: Neues vom Navi G2

Posted: 08 Oct 2006, 15:02
by Andreas
ADACmotorwelt Heft 10 Oktober 2006

Bei den ADAC-Juristenhäufen sich Klagen über veraltete Versionen und teure oder sogar fehlende Versionen und teure oder sogar fehlende Updates bei Navigationsgeräten. Der Club möchte von Ihnen wissen, ob Sie Probleme mit Ihrem Gerät haben. Teilnehmen an der Umfrage können Sie online unter www.adac.de (Recht & Rat) oder per Post an die ADACmotorwelt, Kennwort "Navigationsgeräte", 81014 München.

Also schreibt über Eure G2 Geräte!!

Gruß Andreas