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Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 23 Feb 2016, 17:27
by DmdWt
cutrofiano schrieb:
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> Sicher würden auch V reichen, allerdings hast Du
> dann keine ausreichende Toleranz mehr - zumindest
> nicht beim Turbo der 3. Serie (201 PS, Vmax 230
> > km/h).
>
> Ausschlaggebend ist hier aber nicht das
> Wunschdenken der Turbo Piloten, sondern alleine
> das, was als Höchstgeschwindigkeit eingetragen
> ist und da liegt auch der Turbo meines Wissens nur
> bei 220 km/h.
Dann schau bitte mal bei Wikipedia nach, ich habe keinen Scanner, um Dir meinen Schein einzuscannen.
Der 16V Turbo der letzten Generation liegt im VMax bei 230! Ist aber auch egal, weil ich meinen momentan mit den originalen Felgen auf Allwetterreifen mit Aufkleber 190 fahre. Die Sommerreifen habe ich auf zeitgenössische Borbets in originalen Dimensionen montieren lassen.
Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 23 Feb 2016, 19:48
by cutrofiano
DmdWt wrote: Der 16V Turbo der letzten Generation liegt im VMax bei 230!
O.K., wenn du das sagst, glaube ich das natürlich.
Aber auch dann reichen Reifen der Geschwindigkeitsklasse V.
Grüße,
Moritz
Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 23 Feb 2016, 19:57
by DmdWt
cutrofiano schrieb:
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> Der 16V Turbo der letzten Generation liegt im VMax
> bei 230!
>
> O.K., wenn du das sagst, glaube ich das
> natürlich.
> Aber auch dann reichen Reifen der
> Geschwindigkeitsklasse V.
Die Frage ist ja nicht, ob die reichen, die Frage ist, ob sie zulässig sind. Wenn im Brief ZR (nach oben offen) eingetragen sind, dann müssen es für den verantwortungsbewussten Werkstattmeister eben W und nicht V Reifen sein. Ich denke, auch der Tüv - wenn er darauf achten würde - müsste das bemängeln. Oder Du lässt sie per Einzelabnahme eintragen...
Grüße Andreas
Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 23 Feb 2016, 20:08
by DmdWt
volker225 schrieb:
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> Um mal zum eigentlichen Thema zurückzukommen:
> ich stelle fest, dass ich mit dem Thema, gerade
> mit dem gut ausgestatteten SW, nicht mehr
> belächelt werde, wir noch vor einigen Jahren
> (Stichwort alte Kiste, kannst Dir wohl nichts
> neueres leisten), sondern eher bewundert.
Dazu eine kleine Anekdote: als ich neulich bei einem Kunden vorfuhr sprach mich der Hausmeister an: 'na Herr XX, langsam wär's aber auch mal Zeit für ein neues Auto!' War ihm dann sichtlich peinlich, als ich ihm sagte, dass das Auto, an das er sich erinnert, seit über 10 Jahren auf dem Schrott ruht, und ich mir diesen Wagen (zugegeben in gleicher Farbe und Ausstattung) noch einmal gekauft habe. Positiv zu bewerten ist an dem Vorfall: Der Thema ist ein Auto, an das man sich auch nach vielen Jahren noch erinnert!
Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 24 Feb 2016, 12:32
by cutrofiano
DmdWt wrote:Wenn im Brief ZR (nach oben offen) eingetragen sind, dann müssen es für den verantwortungsbewussten Werkstattmeister eben W und nicht V Reifen sein.
Auf welchen technischen Zusammenhang sollte sich dieses "Verantwortungsbewusstsein" stützen?
DmdWt wrote:Ich denke, auch der Tüv - wenn er darauf achten würde - müsste das bemängeln. Oder Du lässt sie per Einzelabnahme eintragen...
.
Du denkst aber halt falsch und wirst deshalb vermutlich auch in Zukunft noch mindestens so lange dran glauben, dass dein Turbo Lamborghini Reifen braucht, bis du selbst mal beim TÜV nachgefragt hast, wozu ich dich hier ausdrücklich ermuntern möchte.
Aber auch der Blick zu
Wikipedia hilft (ich verändere das Rechenbeispiel hier sinngemäß):
"Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) [...] vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden: bbH × 0,01 + 6,5 km/h
Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit einer bbH von 230 km/h einen Sicherheitsaufschlag von: 230 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,3 km/h + 6,5 km/h = 8,8 km/h
Der Reifen muss also für eine Geschwindigkeit von: 230 km/h + 8,8 km/h = 239 km/h (gerundet) ausgelegt sein.
Damit reicht Geschwindigkeitsindex V (max. 240 km/h) aus.
[...]
Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn obige Formel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt."
Dazu kommt die von Volker bereits erwähnte Sicherheitsreserve der Reifen selbst:
Ein V-Reifen fliegt dir doch nicht bei exakt 241 km/h um die Ohren.
Ich würde das hier nicht schreiben, wenn ich's mir ausdenken würde.
Das wiederum sagt mir mein Verantwortungsbewusstsein
Grüße,
Moritz
Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 24 Feb 2016, 12:53
by DmdWt
cutrofiano schrieb:
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> Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit
> einer bbH von 230 km/h einen Sicherheitsaufschlag
> von: 230 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,3 km/h + 6,5
> km/h = 8,8 km/h
>
> Der Reifen muss also für eine Geschwindigkeit
> von: 230 km/h + 8,8 km/h = 239 km/h (gerundet)
> ausgelegt sein.
> Damit reicht Geschwindigkeitsindex V (max. 240
> km/h) aus.
>
> Dazu kommt die von Volker bereits erwähnte
> Sicherheitsreserve der Reifen selbst:
> Ein V-Reifen fliegt dir doch nicht bei exakt 241
> km/h um die Ohren.
>
> Ich würde das hier nicht schreiben, wenn ich's
> mir ausdenken würde.
> Das wiederum sagt mir mein
> Verantwortungsbewusstsein

>
> Grüße,
> Moritz
Danke für den Link zu Wikipedia.

Wichtiger finde ich aber diese Aussage, die ich dort fand:
"
Handhabung in Deutschland
Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder ob er einen Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse für erforderlich erklärt.[4]
Diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn obige Formel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt.[2] Genauso kann ein höherer Index verwendet werden.[5]"
So gesehen hätte ich wohl etwas Geld sparen können. Meinem Werkstattmeister werde ich den Link auch zukommen lassen!
Grüße
Andreas
Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 24 Feb 2016, 13:17
by LCV
Was die sog. Sicherheitsreserven angeht, wäre ich vorsichtig.
Ich erinnere mich an große Reifenvergleichstests, wo z.B. der
Reifen 1 Std. mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
der Rolle laufen muss. Also nach den alten Bezeichnungen
der SR-Reifen mit 180 km/h und der HR-Reifen mit 210 km/h.
An VR-Reifen kann ich mich nicht erinnern. Jedenfalls hat es
mehrere Fabrikate schon vor Ablauf dieser Stunde zerlegt.
Man fährt zwar kaum 1 Std. mit Höchstgeschwindigkeit, aber
das Fahren auf der Rolle ist eigentlich der Idealzustand.
In der Praxis kommen seitliche Belastungen durch die
Kurvenfahrt und Bremsmanöver hinzu. Auch wenn solche
Billigreifen nur die Hälfte eines guten Markenreifen kosten,
ist das Risiko sehr hoch. Zur eigenen Sicherheit also vor
allem auf Qualität achten.
Die Frage ist aber auch, was sagt ein Polizist bei einer
Verkehrskontrolle, wenn die Reifenbezeichnung nicht mit
der in den Papieren überein stimmt?
Man kann natürlich einen Aufkleber 190 km/h beim Tacho
anbringen. Dann sollte man auf der sicheren Seite sein, es
sei denn, man wurde gerade sehr viel schneller geblitzt.
Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 24 Feb 2016, 15:14
by Bernhard8.32
Um kein Problem bei Kontrollen, TÜV-Abnahmen oder auch mit der KFZ-Versicherung zu bekommen, würde ich empfehlen die 205/55 R 15 88 V eintragen zu lassen. Kostet zwar etwas Geld, aber dann ist es wasserdicht. Dann kann man sich auch einen sehr guten Reifen raussuchen mit sehr guten Eigenschaften wie z.B. den Goodyear Efficient Grip Performance.
Das V müsste reichen, da mein Mercedes C 280 mit 193 PS und V-max 230 km/h auch V-Reifen eingetragen hat.
Einen V-Max-Geschwindigkeit-Aufkleber ist bei Sommerreifen nicht zulässig, der geht nur bei M+S-Reifen (also Winter- oder Ganzjahresreifen).
Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 25 Feb 2016, 01:36
by cutrofiano
LCV wrote:Die Frage ist aber auch, was sagt ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle, wenn die Reifenbezeichnung nicht mit der in den Papieren überein stimmt?
Bernhard8.32 wrote:Um kein Problem bei Kontrollen, TÜV-Abnahmen oder auch mit der KFZ-Versicherung zu bekommen, würde ich empfehlen die 205/55 R 15 88 V eintragen zu lassen.
Ich sehe die folgenden Dialoge vor meinem geistigen Auge:
Polizist: "Oh, Sie haben ja einen dieser superschnellen Lancia Thema Turbo, der ist fast so schnell wie der Golf Diesel meiner Mutter!
Da will ich doch gleich mal nachsehen, ob Sie auch die richtigen Rennreifen bis 270 km/h drauf haben, die in den Papieren stehen.
Hoppla, das sind ja nur V-Reifen!"
Thema Fahrer: "Die sind erlaubt, auch ohne Eintragung. Schauen Sie doch auf die eingetragene Höchstgeschwindigkeit."
Polizist: "Ist mir egal, ich nehm' sie jetzt fest!"
Oder beim TÜV:
TÜV-Prüfer: "Die V-Reifen sind aber nicht eingetragen!"
Thema Fahrer: "Müssen sie auch nicht, das sollten Sie eigentlich wissen. V reicht bei der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit vollkommen."
TÜV-Prüfer: "Ist mir egal, Sie sind ja kriminell! Das Auto wird sofort außer Betrieb gesetzt..."
und haut mit einem großen Hammer die Scheinwerfer kaputt weil ohne Scheinwerfer kommt man nämlich nicht durch den TÜV...
Moritz
P.S.
Der Fahrzeugbrief ist kein Poesiealbum. Was nicht eingetragen werden muss, gehört da auch nicht rein.
Re: Der Thema tritt aus dem Schattendasein
Posted: 25 Feb 2016, 21:13
by DmdWt
Ist ja alles sehr niedlich von Dir beschrieben, aber wenn Du tatsächlich in der Situation bist, wünscht Du Dir, Du wärest auf der sicheren Seite! Ich würde mal sagen, das soll jeder halten, wie er es im Zweifel AUSHALTEN kann und will.